Der Islam und die Homosexualität

Es war knapp eine Woche vor dem italienischen Referendum zur Lockerung des Gentechnik-Gesetzes im Jahre 2005: Papst Benedikt XVI. verkündete in der römischen Lateran-Basilika unter anderem, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen – also homosexuelle Eheschließungen – „Pseudo-Ehen“ und Ausdruck einer „anarchischen Freiheit seien, die sich fälschlicherweise als wahre Befreiung des Menschen darstellen will“. Für diese Aussage wurde der Papst in der Öffentlichkeit nicht nur getadelt, sondern erntete auch konfessions- übergreifenden Beifall (Faz.Net vom 07.06.05). Nicht nur in den Medien, sondern vor allem in den Internet-Foren wurde die Verlautbarung von Benedikt brisant diskutiert. So reihte sich der muslimische Herausgeber – vor allem islamischer Klassiker – Salim Spohr unverhohlen unter jenen ein, die dem Papst offenkundig applaudierten. Im christlich-islamischen Dialogforum äußerte der Verleger Spohr seine persönliche Überzeugung zur Homosexualität wie folgt: „Es besteht Übereinstimmung unter Muslimen und den Gläubigen in allen anderen Religionen, dass Homosexualität (‚sodomy‘) eine Ungeheuerlichkeit ist und verderbter und schmutziger als der Ehebruch ist“. Anschließend zitierte Spohr jeweils einen Koranvers und einen Hadith dazu, um seinen Standpunkt in den autoritären Schriften im Islam zu beglaubigen: „Wie könnt ihr denn zu den Männern unter den Weltbewohnern gehen und vernachlässigen, was euch euer Herr an Gattinnen geschaffen hat! Doch ihr seid Leute, die Übertretungen begehen“ (Koran 26:165) und „Tötet den, der eine homosexuelle Handlung ausübt, und den, der sie an sich geschehen lässt!“ (siehe hierzu: Der Morgenstern – Nr. 10, S. 17).

Es ließ nicht lange auf sich warten, bis nun der Liberal-Islamischer Bund (LIB) e. V. ein Positionspapier „zur Frage der Homosexualität im Islam“ veröffentlichte. Im Gegensatz zu Salim Spohr ist jedoch der LIB e. V. theologisch zu der Überzeugung gelangt, dass die Homosexualität als solche keinen Widerspruch „zur Vielfalt der Schöpfung“ darstellt. Noch essentieller ist die Feststellung des Positionspapiers entgegen der Auffassung der mehrheitlich muslimischen Theologen, dass eine „homosexuelle Orientierung (…) weder sündhaft noch krankhaft“ sei. Von grundlegender Bedeutung wäre in diesem Zusammenhang auch, dass der LIB e. V. sich zur Aufgabe gemacht hat, einen „Ijtihad zu betreiben, der aus gläubiger Perspektive die grundlegenden Quellen und Prinzipien des Islams neu beleuchtet und belebt“.

Gelegentlich wird im Diskurs über die homosexuelle Praxis hauptsächlich die Geschichte vom Propheten Lot und die verheerende Vernichtung seines Volkes thematisiert. Hiernach soll Gott aufgrund der homosexuellen Neigung seines Volkes allesamt vernichtet haben (siehe folgende Koranverse: 7:80-84; 11:77-83; 15:58-77; 26:160-174; 27:54-58; 29:28-35; 54:33-39). So wird im Koran 26:165-172 exemplarisch folgendes bekundet: „Wollt ihr denn nur mit Männern verkehren und das beiseite lassen, was euch euer Herr an Gattinnen für euch erschuf? Nein, ihr seid ein Volk, das Gesetze bricht. Sie sprachen: ‚Wenn du nicht aufhörst, Lot, wird man dich ganz gewiss ausweisen!‘ Er sprach: ‘Siehe, ich bin jemand, der euer Tun verabscheut! Mein Herr, errette mich und meine Angehörigen vor dem, was sie treiben!‘ Da erretteten wir ihn mit den Seinen, allesamt, bis auf eine alte Frau unter den Zurückgelassenen. Darauf vernichteten wir die anderen“.

Nach Ansicht einiger Islamwissenschaftler wurden in dem oben zitierten Vers die Leute von Lot nur deshalb ausnahmslos vernichtet, weil es sich hierbei offensichtlich um verheiratete Männer mit Frauen gehandelt hatte, die aber auch gleichzeitig ein (sexuelles) Verlangen nach den männlichen Gästen von Lot hatten (Andreas Ismail Mohr, Islam und Homosexualität, S. 2). Zudem habe das Volk von Lot nicht das übliche Gastrecht beachtet. Darüber hinaus waren in diesem Kontext auch keine klaren Verhältnisse von einvernehmlicher Sexualität vorzufinden. Deshalb sei das Verhalten eine klare „Verfehlung“ und als „amoralisch“ und „kriminell“ zu bewerten. Mit dem heutigen Wortschatz könnte diese Vorgehensweise mit den Worten des Liberal-Islamischen Bundes e. V. „nur als sexuelle Gewalt“ bezeichnet werden (Positionspapier zur Frage der Homosexualität im Islam).

Bemerkenswerterweise geht das Positionspapier des LIB. e. V. erst gar nicht auf zwei grundlegende Koranverse ein, die nach frühester Zeit von namhaften Koranexegeten als Hinweis für ein Verbot gleichgeschlechtlichen Sexualakts gedeutet wurden. Hier ist die Rede von den folgenden Versen der Sure an-Nisa 15-16: „Und die von euren Frauen, die Unzucht (fahischa) treiben, fordert vier Zeugen von euch gegen sie! Wenn sie es dann bezeugen können, so haltet sie im Hause, bis sie der Tod hin wegnimmt oder Gott für sie einen Ausweg schafft! Und wenn zwei von euch (Männern) solches begehen, dann bestraft sie alle beide! Kehren beide aber um und bessern sich, dann wendet euch von beiden ab!“. Der im Vers maßgebliche Begriff „fahischa“, welcher im Zitat mit „Unzucht“ widergegeben wurde, kann mit „Schandbarkeit“ oder „abscheuliches“ bzw. „unmoralisches Verhalten“ übersetzt werden, wie in diversen Koranübersetzungen zu lesen ist. Deshalb ist darunter nicht nur unerlaubter Geschlechtsverkehr (zina) zu verstehen, sondern durchweg auch alles „was grob schamlos, ungehörig, unzüchtig, unschicklich oder abscheulich in Wort und Tat ist, und keineswegs auf geschlechtliche Vergehen beschränkt ist“, wie der österreichische Korankommentator Muhammad Asad (Die Botschaft des Koran, S. 152, Fußnote 14) bspw. feststellt. In diesem Zusammenhang macht das Werk von Ibn Dscharir al-Tabari (gest. 923) auf ein Verbot zur Homosexualität in 4:15-16 aufmerksam. Darin wird die Überlieferung des Korangelehrten Mudschahid ibn Dschabr (gest. 722) tradiert, der den Vers: „Und wenn zwei von euch (Männern) solches begehen, dann bestraft sie alle beide“ als einen gleichgeschlechtlichen Sexualakt interpretiert hat (Dschami al-bajan fi tafsir al qur´an, Bd. 2, S. 467-468, Istanbul 1996 Hisar yayinlari).

In Fachr ad-Din ar-Razis (gest. 1209) monumental koranexegetischem Werk al-Kabir, wird dem gleichgeschlechtlichen Sexualakt eine deutliche Aufmerksamkeit gewidmet. Westliche Islamwissenschaftler gestehen selbst, dass sie sich mit ar-Razis Werk unzureichend wissenschaftlich auseinandergesetzt haben (Mohammed Arkoun, der Islam, S. 84. Palmyra Verlag 1999). Denn anders als bei al-Tabari erwägt ar-Razi in seinem genannten Werk eine Interpretation mit eingehender Begründung, dass es sich in 4:15-16 unmissverständlich um einen gleichgeschlechtlichen Verkehr handelt. Ar-Razi zitiert in der Frage der gleichgeschlechtlichen Praxis den mutazilitischen Korangelehrten Abu Muslim al- Isfahani (gest. 934). Dieser ging wie sein Vorgänger Mudschahid unzweifelhaft davon aus, dass es sich in den einschlägigen Koranversen in an-Nisa, um – im heutigen Terminus ausgedrückt -, adäquat homosexuelle Handlungen handelte. So gesteht ar-Razi ein, mit zeitgenössischen Muslimen disputiert zu haben und diese, im Gegensatz zu seiner Auffassung zur Homosexualität, keine Bedenken in der islamischen Theologie zum gleichgeschlechtlichen Verkehr sahen. Jedoch werden diese Leute mit solcher Gesinnung von ar- Razi, als Menschen mit schwachem Glauben bezeichnet (Mefatihu´l-Gayb, Bd. 10, S. 409-499, Huzur Yayinlari. Siehe zur Erläuterung von Sure 7, Vers 80 bei ar-Razi).

Außerordentlich relevant ist in diesem Zusammenhang die Deutung von al- Isfahani in Bezug auf 4:15-16 und zu 24:2. Denn entgegen der Auslegung der meisten klassischen Korankommentatoren ist al- Isfahani der Ansicht, dass die Verse in 4:15-16 keineswegs in einem späteren Zeitrahmen von der Sure an-Nur 24:2: „Der Ehebrecher und die Ehebrecherin, peitscht jeden von beiden mit hundert Peitschenhieben aus“, als solche derogiert, geschweige denn außer Kraft gesetzt worden sind (ar-Razi, Mefatihu´l-Gayb, Bd. 7, S. 420-422, Huzur Yayinlari).

Heute bezweifelt eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Theologen immer offensichtlicher die Doktrin der Derogation schon allein deshalb, weil ihre Vertreter sich nicht darüber einig waren, welche Koranverse letztendlich durch welche ersetzt wurden (siehe auch zu Derogation: Tabataba´i, Der Koran im Islam, S. 49-51). Zudem herrschte unter ihren Vertretern nie ein wirklicher Konsens darüber, inwieweit und in wie vielen Fällen vor allem eine Derogation konkret statt gefunden hatte. Im Mittelalter sprach Al-Farisi von 248 Fällen, Schah Waliullah im 18. Jahrhundert indessen nur von fünf und die rationale Schule der Mutazila im 9. Jahrhundert von keinem einzigen Fall (Hayreddin Karaman, Islam Hukuk Tarihi, S. 60-61. Siehe auch: Murad Hofmann, Koran, S. 32-34).

In Anlehnung an al- Isfahani übersetzen neuerdings Koran-Übersetzter den Begriff „fahischa“ in 4:15 nicht wie üblich als „abscheuliches“ (Verhalten) oder „Schandbarkeit“, sondern als „Lesbianismus“ wie: „Und die von euren Frauen, die „Lesbianismus“ (fahischa) treiben“. So wird in 4:16 in Verbindung mit Männern auch entsprechend übersetzt: „Und wenn zwei von euch (Männern) „Homosexualitätbegehen, dann bestraft sie alle beide“ (siehe: Mustafa Öztürk, Kuran-i Kerim Meali, Anlam ve Yorum Merkezli Ceviri, S. 126, Fußnote 108. 1. Auflage Juli 2012 aber auch: Bayraktar Bayrakli, Kur´an Meali, S. 80, 1. Auflage 2007 Istanbul).

Andere Koran-Ausgaben weisen in diesem Zusammenhang (4:15-16) auf zweierlei Bedeutungsmöglichkeiten hin, wie z. B. in der Erklärung „Mann und Frau, zwei Frauen oder zwei Männer“ (Der Koran, überarbeitet und herausgegeben von Murad Wilfried Hofmann, S. 83, Verlag Diederichs 2007).

 

Haben Muhammad und seine Weggefährten homosexuelle Menschen exekutieren lassen?

In den wichtigsten Hadith-Sammlungen werden Überlieferungen tradiert, wonach der Prophet folgendes angeordnet haben soll: „Der Gesandte Gottes sagte: „Wenn ihr einen findet, der das tut, was das Volk Lots getan hat, so tötet den Tuenden und den, mit dem es getan wird“ (siehe hierzu: abu Dawud Hudud 38, at-Tirmidhi Hudud 24, ibn Mace Hudud 12 und ibn Hanbal Musned Bd.1, S. 269). Für Süleyman Ates, dem ehemaligen Vorsitzenden der türkischen Religionsbehörde Diyanet, können diese Überlieferungen nicht auf den Propheten Muhammad zurückgeführt werden. Der Grund: Da selbst ibn Mace (gest. 887) in seinem Kompendium die oben aufgeführte Überlieferung trotz der kritischen Überlegung mit aufgenommen hat, dass die Überlieferungskette aus diversen Gründen bedenklich sei und deshalb als Hadith schwach (daif) einzustufen ist (Ates, Kuran Ansiklopedisi, Bd. 12, S. 514-515). Kurioserweise haben zwei der wichtigsten Hadith-Sammler der Sunniten al-Buchari (gest. 870) und Muslim (gest. 875) in ihren umfangreichen Sammlungen diese Überlieferungen erst gar nicht mitaufgezeichnet. Beide gelten zudem als die Kritischsten unter ihresgleichen, wonach dies erst recht ein Indiz auf die Falsifizierung des Hadithes sein könnte (Mohr, Islam und Homosexualität, S. 4).
Der hanbalitische Gelehrte ibn Qaiyim al-Dschauziya (gest. 1350) befasste sich ausführlich mit der Frage der Homosexualität in seinem bis heute viel (besonders von Salafisten) zum Thema rezipierten Werk „ed-Dau ve´d-Deva“. Worin implizit auf die weltliche Strafe der homosexuellen Praxis hingewiesen wird: „Als Chalid ibn al-Walid (gest. 642) von einigen arabischen Stämmen erfuhr, dass Männer untereinander heirateten, überbrachte er diese Information unverzüglich dem Kalifen Abu Bakr, der diese Angelegenheit mit Ali und Aischa besprach und Chalid den Befehl gab, alle jene zu verbrennen, die diese Schandtat ausüben. Daraufhin ließ Chalid diese Männer verbrennen“ (al-Dschauziya, ed-Dau ve´d-Deva, S. 291-303, Verlag Bedevi Medina 1989). Der ehemalige Dekan der theologischen Fakultät von Istanbul Yasar Nuri Öztürk weist nachdrücklich daraufhin, dass die oben aufgeführte Überlieferung aus der Perspektive des Korans betrachtet, unhaltbar und zurückzuweisen ist. Öztürk schreibt dazu: „Diese Strafe des Verbrennen für Homosexuelle kann in keiner Weise mit dem Koran kompatibel sein. Abgesehen vom Verbrennen hat der Koran an keiner Stelle eine Bestrafung für Homosexualität sanktioniert. Wenn Abu Bakr tatsächlich laut der Überlieferung und erst recht durch ein Rechtsgutachten (Fatwa) der Weggefährten (Sahabis) solch ein Urteil vollstreckt haben soll, so haben Abu Bakr als auch seine Weggefährten einen offensichtlichen Fehler begangen“ (Yasar Nuri Öztürk, Kuran´in Temel Kavramlari, Bd. 2, S. 526-527, Ausgabe 2011).

Selbst unter den so genannten Gründern der Rechtsschulen gab es divergierende Sanktionen zu homosexuellen Ausübungen im Hinblick auf ihre Rechtsentscheidungen (Fatwa). Ein wichtiges Beispiel hierfür stellt die Fatwa von Abu Hanifa (gest. 767) bezüglich der gleichgeschlechtlichen sexuellen Praxis dar. Abu Hanifas Rechtsspruch (Fatwa) lautete wie folgt: „Jene, die Liwata (Homosexualität) betreiben, sollen nicht mit der Hadd (Rechtsanspruch Gottes) sondern mit der Tazir-Strafe (Verwarnungsstrafe) geahndet werden“ (el- ihtiyar, Metni el-Muhtar li´l-Fetwa, S. 517, 3. Auflage, arabisch-türkische Ausgabe 2012, Samil Verlag). Somit konnte in der Frage der Homosexualität innerhalb der Rechtsschulen bisweilen kein Konsens über das Ausmaß des strafrechtlichen Verfahrens erzielt werden. Doch in der Frage der Bewertung zur Sünde und des Nicht-kompatibel-sein mit den grundlegenden familiären Wertvorstellungen des Islams, konnte eine Kongruenz geschlussfolgert werden. Ibn Dscharir al-Tabari (gest. 923) merkt zu dem Vers 4:16 des Weiteren noch an, dass Gott die „Tazir-Strafe“ in diesem Fall nicht explizit im Koran näher erläutert. In diesem Sinne wird auch die einhergehende Sanktion zu einer Hadd-Strafe ausgelassen (Süleyman Ates, Yeni Islam Ilmihali, S. 535. siehe zur Erläuterung von Tazir: Mathias Rohe, das Islamische Recht, S. 137-138).

Anhand dieser historischen Berichte wird mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass vor allem und insbesondere in der Frühzeit des Islam, die Gelehrten durchweg ihre Aufmerksamkeit der gleichgeschlechtlichen Sexualität nicht vorenthalten haben. Die Meinungen und Rechtsurteile der Gelehrten zur homosexuellen Lebensausrichtung bekräftigen ausnahmslos die Annahme, dass ihre Entfaltung strafrechtlich verfolgt werden müsse und nicht zu tolerieren sei. Deshalb beurteilte der große Theologe und Mystiker al- Ghazzali (gest. 1111) in seinem Sündenkatalog die Homosexualität als Sünde, weil sie der offensichtlichen Schöpfungsordnung zuwider laufen würde (siehe hierzu: Karl Jaros, der Islam, S. 156-157).

 

Warum stellt die Homosexualität eine Gefahr für den Islam dar?

Für die überwiegende Mehrheit der islamischen Theologen sind die Menschen von Natur aus grundsätzlich heterosexuell (Ursula Spuler Stegemann, die 101 wichtigsten Fragen, S. 99-100). Etliche dieser Theologen bekunden in aller Öffentlichkeit ihr Entsetzen über die gleichgeschlechtliche Beziehung und stigmatisieren diesen Lebensstil als „scheußliche Praxis“. Darüber hinaus werden die Beteiligten einer solchen abwegigen Lebenspraxis mit den daraus resultierenden Konsequenzen konfrontiert. Prototyp und prominentestes Beispiel ist der ägyptische Islamgelehrte und Fernsehprediger Jusuf al-Qaradawi. Hier seine Stellungnahme zum nichtheterosexuellen Lebensstil: „Die Juristen des Islams haben unterschiedliche Meinungen bezüglich der Bestrafung dieser scheußlichen Praxis. Sollte es die gleiche Bestrafung wie für Ehebruch sein oder sollten beide, die aktiv wie passiv Beteiligten, sterben? Obwohl solche Bestrafungen grausam erscheinen, wurden sie in Erwägung gezogen, um die Reinheit der islamischen Gesellschaft zu gewährleisten und sie von diesen perversen Elementen sauber zu halten“ (Alfred Hackensberger, Lexikon der Islam- Irrtümer, S. 133. Eichborn Verlag 2008). Wenn es um den Schutz der „Reinheit der islamischen Gesellschaft“ geht, geht aus der oben zitierten Forderung von al-Qaradawi die Intention hervor, die Todesstrafe für homosexuelle Strafdelikte zugunsten einer idealen muslimischen Gemeinschaft wieder einzuführen und die Gesellschaft dafür zu sensibilisieren. Die ideelle Anregung von al-Qaradawi wurde im Strafgesetzbuch im Iran von 1991 zur Wirklichkeit: „Art. 111Der homosexuelle Verkehr zieht dann die Todesstrafe nach sich, wenn der aktive und der passive Täter mündig und geistig gesund sind sowie aus freiem Willen gehandelt haben“ (zitiert aus: Hiltrud Schröter, das Gesetz Allahs, Menschenrechte, Geschlecht, Islam und Christentum, S.130).

Dennoch unterscheiden sich in der Gegenwartdiskussion zur gesellschaftlichen Stellung der homosexuellen Angelegenheit die Vorstellungen und Erwartungen diametral. Ein anderer Prototyp, der in Europa besonders von akademischen Muslimen geschätzte Tariq Ramadan, diffamiert Homosexuelle nicht als kranke Menschen und gesteht zumindest beiläufig noch ein, dass dieses Thema komplexer ist, als es viele anzunehmen wünschen. Andererseits ist diese sexuelle Ausrichtung auch für Ramadan in keiner Weise legitim und darf darüber hinaus auf dem Weg zur sozialen Anerkennung, wie es in einigen europäischen Ländern üblich ist, nicht zur Disposition stehen. Deutlicher ausgedrückt, geht dieses Verhalten auf eine Störung und auf das Ungleichgewicht in der Sozialisation der Betroffenen zurück: „Homosexualität ist im Islam nicht erlaubt. Und ihre rechtliche Anerkennung, wie sie in Europa gefordert wird, kommt nicht in Frage: Weder auf der Ebene der sozialen Anerkennung noch im Rahmen der Ehe oder in einer anderen Form. Es gibt normative Grenzen für den sozialen und öffentlichen Raum. Die Debatte über die Homosexualität ist komplex. Sie stellt zwei unterschiedliche Menschenbilder einander gegenüber. Für den Islam ist Homosexualität nicht natürlich. Sie verlässt den Weg und die Normen der Verwirklichung des Menschen vor Gott. Ein solches Verhalten geht auf eine Störung, ein Ungleichgewicht zurück. Statt eines Diskurses der Ablehnung, der homosexuelle Menschen einfach als Kranke verurteilt, muss allerdings vielmehr eine gründliche Analyse und Reflexion angestrengt werden. Die durch das Verbot gezogene Grenzlinie ist klar und eindeutig, aber auch Gesellschaft, Umgebung und persönliche Geschichte eines Menschen müssen berücksichtigt werden. An die Stelle der Schuldzuweisung muss begleitende Hilfe, Orientierung und Reform zur Wiederherstellung des spirituellen Gleichgewichts, der Harmonie im geistigen und körperlichen Leben treten“ (Jacques Neirynck & Tariq Ramadan, können wir mit dem Islam leben? Der Islam in säkularen und christlichen Gesellschaften, S. 170, Herausgegeben von GMSG e. V. 2009).

Die von der türkischen Religionsbehörde in deutscher Sprache herausgegebene Publikation „Erlaubtes und Verwehrtes“ hat den Anspruch, neue aufgetretene Probleme „im Lichte der Aspekte“ aufklären zu wollen. Unter der Überschrift „Sexuelle Abnormität“ wird in Zusammenhang mit gleichgeschlechtlicher Sexualität auf den natürlichen Sinn und Zweck der Schöpfung des Menschen erinnert: „Die Aufnahme gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen (Homosexualität) ist eine Abweichung von Sinn und Zweck der Schöpfung und steht den angeborenen und natürlichen Neigungen entgegen“ (Hayrettin Karaman, Erlaubtes und Verwehrtes, S. 102, 8. Auflage 2005 Ankara).

Andere muslimische Aktivisten und Personen des öffentlichen Lebens setzen sich im Kontrast zu den erwähnten Ansichten unermüdlich für die Gleichstellung der homosexuellen Menschen in islamischen Kulturen ein. Eine religiöse Weltanschauung zur Sexualität wie diese von al-Qaradawi, Tarik Ramadan und Hayrettin Karaman wird theologisch-hermeneutisch explizit zurückgewiesen. Ein konkretes Beispiel ist der Fernseh-Prediger und Koranexegeten Ihsan Eliacik. Am 22.01.2014 wurde Eliacik in der „Wiener Zeitung“ zu diesem Thema interviewt. Er äußerte sich zu der Frage, was vor dem Hintergrund des Islams seine Meinung zur Homosexualität sei, wie folgt:Menschen sollten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht diskriminiert werden. Man darf die Rechte der Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht verletzen. Sie müssen als Homosexuelle anerkannt werden.“ Er bekräftigte seine Aussage noch mit der Ergänzung, dass diese Rechte nicht nur die Menschenrechte einschließe, sondern auch das Recht auf gleichgeschlechtliche Ehe und Kinderadoption. (http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/welt/weltpolitik/602029_Idee-von-Marx-ist-jener-der-Propheten-aehnlich.html,  abgerufen am 02.03.14).

Anhand dieser diskrepanten Sichtweise zum andersartigen Lebensstil, macht sich unlängst ein Gegenwind von muslimischen Theologen zu der konventionellen Deutungshoheit sichtbar, auch wenn dieser derzeit noch eine Rarität darstellt (siehe zur Interpretation von Ihsan Eliacik zur Homosexualität in: Yasayan Kuran (der gelebte Koran), S. 880 zu 4:15-16, 2. Auflage).

 

Ist eine normative heterosexuelle Kernfamilie im Koran vorgesehen?

Für die Befürworter der homosexuellen Praxis ist in den Grundlagentexten der islamischen Religion keine Norm vorzufinden. Andernfalls würde dies vor allem die Menschen mit homosexueller Einstellung in der Gesellschaft ausgrenzen und letzten Endes auch verleumden. Da der Koran für alle Muslime die Richtschnur bildet, sollte in erster Linie die Heilige Schrift näher untersucht werden. Vor allem auch deshalb, um zu einer annähernd sicheren Erkenntnis gelangen zu können, welche Wahloptionen zur Sexualität darin explizit deklariert wird. In der Sure an-Nur wird beispielhaft aufgeführt, wer füreinander bestimmt ist: „Schlechte Frauen sind für schlechte Männer, und schlechte Männer sind für schlechte Frauen. Und gute Frauen sind für gute Männer, und gute Männer sind für gute Frauen“ (Koran 24:26). Grundsätzlich fordert der Koran den Mann und die Frau auf, sich als gegenseitige Partner zu betrachten, die ontologisch zusammengehören. Denn Mann und Frau sind zueinander wie ein Gewand: „Es ist euch erlaubt, in der Nacht des Fastens euren Frauen beizuwohnen. Sie sind wie ein Gewand für euch, und ihr seid wie ein Gewand für sie“ (Koran 2: 187).

In einem weiteren Koranvers werden die Frauen metaphorisch als ein Ackerland beschrieben: „Eure Frauen sind euer Ackerland“ (Koran 2: 223). Sie werden mit einem Acker bzw. Garten verglichen, weil jedes Volk hinsichtlich einer gesunden Nachkommenschaft von der Frau abhängt. Deshalb wird den Männern der Zweck verlautbart, den Frauen mit der zartesten Sorgfalt zu begegnen (Muhammad Salim Abdullah, Islam- muslimische Identität und Wege zum Gespräch, S. 127).

Bedeutende klassische Korankommentatoren weisen nachdrücklich auf den Vers 2:223 hin, um den einzig legitimen sexuellen Verkehr zu verdeutlichen: „Eure Frauen sind euer Ackerland; geht denn zu eurem Ackerland, wie ihr wünschen mögt“ (Koran 2: 223). Damit soll in gewisser weise angedeutet werden, dass der Geschlechtsakt egal in welcher Position, immer nur mit den heterogenen Geschlechtsteilen geschehen soll. Der Exeget al-Tabari (gest. 923) behandelt diese Sachlage umfangreich mit einer Fülle von Überlieferungsquellen in sein bereits erwähntes Werk. Gestützt auf sämtliche Prophetengefährten und deren Berichten schlussfolgert Tabari sinngemäß folgendes: „Wie ihr wünschen mögt, das heißt im Stehen, im Sitzen oder auf der Seite liegend, aber Voraussetzung dafür ist, dass ihr euch den Frauen von vorne annähert. Denn die Nachkommenschaft und die Geburt geschieht nur von dort“ (Dschami al-bajan fi tafsir al qur´an, Bd. 1, S. 437, Hisar Yayinlari 1996). Der Analverkehr wird insofern mit dieser Begründung von den klassischen Gelehrten als Haram (verboten) eingestuft. Aus diesem Präzedenzfall wird mit dem oben zitierten Vers ein Analogieschluss (qiyas) gegen jedwede sexuelle Praxis außerhalb des Erlaubten gezogen.

 

Fazit:

In der Tat sind die Herangehensweise und die angewandte Methodik an die Heilige Schrift von enormer Bedeutung. Besonders wenn es darum geht, normativ spezifische Moral und Ethik daraus abzuleiten. Nach der sogenannten Ankaraner Schule ist es unabdingbar, den historischen Kontext der Offenbarungszeit mit zu berücksichtigen, um den Koran wie die Erstadressaten (Zeitgenossen des Propheten) zu verstehen, da diese mittelbar im Offenbarungsprozess inbegriffen waren. Ömer Özsoy schildert diesen Sachstand wie folgt: „Weil sich jede Koranstelle auf Geschichte bezieht, muss man, um die ursprüngliche Bedeutung von Koranstellen festzustellen, jede Stelle in ihrer eigenen geschichtlichen Situation lesen (Alter Text neuer Kontext, in Körner 2006, S. 86).
Das hieße konkret, dass erst durch eine historische Kontextualisierung die Intention der Offenbarung entgegen eigenwilliger Interpretation erschlossen werden kann. Denn sonst könnte man den Koran alles sagen lassen, ja ihn sogar außerhalb des Kontextes in die Gegenwart subjektiv hineinprojizieren. Um präventiv gegen diesen geschilderten Umgang vorzugehen, schlug deshalb Fazlur Rahman die „zweifache Bewegung“ vor. Zum einen, um sich in die Offenbarungszeit zu begeben und den koranischen Diskurs in der Entstehungszeit zu verstehen. Zum anderen, um wiederum in die Gegenwart zurückzukehren und die Botschaft des Koran für die heutige Zeit zu erschließen (Rachid Benzine, Islam und Moderne. Die neuen Denker, S. 110-133). Wenn in diesem Fall die islamische Historiografie eine sündhafte Beurteilung der Homosexualität lückenlos nachweisen kann, so wäre es nahe stehend anzunehmen, dass die Praxis der Homosexualität durch die „zweifache Bewegung“ (Frühzeit und Gegenwart) weiterhin als verbotene Tätigkeit reglementiert wird.

Der Münsteraner Arabist und Islamwissenschaftler Thomas Bauer versucht in seiner jüngsten Veröffentlichung nachzuweisen, dass selbst der als heute Orthodox geltende Hadithgelehrte wie Ibn Hadjar al-Asqalani „homoerotische Verse gedichtet hat“. Hiernach wäre es selbstverständlich, dass „schöne junge Männer begehrenswert sind und dass ein Mann sich ebenso in junge Männer wie in junge Frauen verlieben kann“, so Bauer in seiner Ausführung (Die Kultur der Ambiguität, eine andere Geschichte des Islams, S. 287). Eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Beobachtern ist sogar der Auffassung, in der Säkularisation der Gesellschaftsstrukturen den eigentlichen Urheber für die rasante Zunahme der aggressiven Homosexualität zu sehen. Aggressiv womöglich in dem Sinne, für die homosexuelle Überzeugung öffentlich und ohne Scham zu werben (siehe hierzu den Beitrag: Religion als Privatsache? Zur Rolle der Religion, Murad Wilfried Hofmann). Allerdings ist zu beobachten, dass in vielen islamischen Ländern homosexuelle Handlungen nicht nur verboten sind, sondern in einigen Ausnahmen sogar mit der Todesstrafe geahndet werden (Tendenzen der Rechtsentwicklung, S. 214, Hans- Georg Ebert. Veröffentlicht in: Der Islam in der Gegenwart, Ausgabe bpb 2005). Diese Grundeinstellung wird von vielen Menschenrechtsorganisationen vehement angeprangert, weil dies zwangsläufig die Individuen mit nicht heterodox sexuellen Neigungen in Gesellschaften ausgrenzt und diffamiert. Deshalb können muslimische Gelehrte der Gegenwart sich nicht ausschließlich damit begnügen und nur darauf hinweisen, dass diese Grundeinstellung eine große Sünde mit einschließlich strafrechtlichen Konsequenzen sei. Vielmehr sei es wünschenswert, neue Lösungsansätze in die Debatte der „Sexualität“ einzubringen. Die eigentliche Herausforderung für die Gelehrten unserer Tage wird deshalb schlechthin darin bemessen sein, wie und vor allem mit welchen verfügbaren hilfreichen Instrumenten diese bisweilen ungelöste und prekäre Sachlage in der islamischen Theologie noch zu bewältigen ist. Unverkennbar leben diese Menschen mitten unter uns. Die Religionen haben es sich seit jeher zur Aufgabe gemacht, komplizierte und vielfältige Probleme der Menschheit ontologisch zu lösen. In einem unmissverständlichen Koranvers wird dem Leser ein zentrales Prinzip ins Bewusstsein gerufen, nämlich, dass alle Menschen ungeachtet ihrer religiösen, sexuellen und ethnischen Zugehörigkeit, vom Schöpfer nachdrücklich geehrt werden: „Wir haben die Kinder Adams geehrt“ (Koran 17:70). 

Im Jahre 2002 veröffentlichte der Zentralrat der Muslime eine Grundsatzerklärung, die unter dem Namen „Islamische Charta“ bisher kontrovers diskutiert wurde (siehe hierzu: Mecca Cola, S. 83-87, Ludwig Ammann). Im Vorwort schrieb der ehemalige Vorsitzende Dr. Nadeem Elyas: „Die Mehrheitsgesellschaft hat Anrecht darauf zu erfahren, wie die Muslime zu den Fundamenten dieses Rechtsstaates, zu seinem Grundgesetz, zu Demokratie, Pluralismus und Menschenrechten stehen“. Im Artikel 18 wurde diese Position nochmals deutlicher spezifiziert: „Er (der Zentralrat) verurteilt Menschenrechtsverletzungen überall in der Welt und bietet sich hier als Partner im Kampf gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus und Gewalt an“.
Paradoxerweise hat der Zentralrat trotz dieser wohlklingenden Zeilen bislang die Übergriffe und Diffamierungen gegenüber homosexuellen Muslimen sowohl in den Gemeinden als auch in der Gesellschaft weder verurteilt, noch seine Position bezüglich dieser Angelegenheit verlautbart. Es wird nun endlich Zeit, dieses hoch brisante Thema in einem theologischen Diskurs zu führen. Es genügt für den heutigen Muslim nicht mehr zu sagen, Homosexualität sei verabscheuenswert und deshalb „haram“. Grundsätzlich bleiben folgende Fragen noch offen:

° Wie soll mit homosexuellen Menschen in muslimischen Gemeinden generell umgegangen werden?
° Soll man sie weiterhin als psychisch Kranke behandeln oder als ganz normal- gewöhnliche Menschen?
° Kann man als homosexueller Mensch trotzdem als frommer Gläubiger gelten?
° Warum können nur die wenigsten in ihrem Umfeld zugeben, dass sie homosexuell sind?
° Warum werden Homosexuelle gezielt von den Moschee-Gemeinden ausgegrenzt?
° Wenn nach der Religion die Ausübung auch verboten sein sollte, wie soll dann mit ihnen im Alltag trotzdem umgegangen werden?
° Welche Rechte haben homosexuelle Menschen aus islamischer Sicht?

Wegen ihrer Aufgabe und Verantwortung stehen besonders die islamischen Verbände und Theologen vor der Herausforderung, dieses gesamtgesellschaftliche Problem nicht nur theologisch, sondern vor allem auch soziologisch aufzuklären und Lösungsansätze zu bieten. Diverse in Deutschland ansässige Autoren beklagen den Umstand, „dass sie in puncto Homosexualität (…) um Lichtjahre weiter (sind) als jene muslimischen Verbände, die hierzulande den Ton angeben“ (Zivilisation oder Barbarei? Der Islam im historischen Kontext, S. 199, Alexander Flores). Aufgrund dieser prekären Situation werden viele der Homosexuellen dazu gedrängt, ihre sexuelle Identität zu verbergen. Denn wer sich als Muslim öffentlich zu seiner Homosexualität bekennt, hat immer noch mit familiären und gesellschaftlichen Konsequenzen zu rechnen.

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Ecevit Polat

13 Kommentare

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  • As salamu aleykum,

    vielen Dank für die enorme Arbeit, du hast wirklich alles aus den Ärmeln ausgeschüttelt und hast bei den Quellen wieder einmal nicht gespart.

    Gott hat die Welt in vollkommener Gerechtigkeit erschaffen und Vorschriften zum Erhalt dieser Gerechtigkeit vorhergesehen. Jede Handlung, die diese Gerechtigkeit verletzt, verstößt gegen die gottgewollte Schöpfungsordnung und begeht somit Sünde. Zu dieser Schöpfungsordnung gehört die paarweise Erschaffung des Menschen und die gegenseitige Bestimmung. Es werden also nur heterogene Beziehungen als „natürlich“ angesehen. Überschreitungen wie Homosexualität verstößen gegen die Ordnung und stellen somit eine Sünde dar. Wer sich nicht den Vorschriften Gottes zum Erhalt dieser Ordnung nicht „hingibt bzw. unterwirft“, kann kein „Muslim“ sein (der Begriff Muslim bedeutet „der sich (Gottes Willen) Hingebende).
    Eine (öffentliche) Bestrafung homosexueller Vergehen ist m.E. nur dann legitimiert, wenn das Vergehen selbst in der Öffentlichkeit begangen wurde. Eine Bestrafung wäre bei einer privat geführten homosexuellen Beziehung nicht notwendig. Der Islam betont die Freiheit des Individuums, das Individuum selbst hat die Wahl, ob er an Gott glaubt oder nicht und ob er sich an Seine festgelegten Handlungsgrenzen hält oder nicht. Doch hört im Islam die Freiheit einer Person dort auf, wo die Freiheit einer Anderen beginnt. Eine Überschreitung müsste der Gerechtigkeit willens bestraft werden. Eine in die Öffentlichkeit zur Schau gestellte Homosexualität ist unmoralisch und läuft Gefahr, die Jugend zu verderben und müsste angemessen bestraft werden.

    • Salam Abdussamed,
      beziehst Du Deine Aussagen aif den Artikel? Die kann ich nämlich nicht daraus lesen. Ehrlich gesagt scheint mir der Artikel überhaupt keine klare Schlußfolgerung zuzulassen. Es werden ja eher verschiedene Positionen referiert und Fragen gestellt.

      Zu Deiner Position: es stimmt, daß der Koran von einer grundsätzlichen Zweiteilung der Geschlechter und der Zusammensetzung von Paaren aus jeweils einem Teil ausgeht. Allerdings beschreibt der Koran auch die Liebe und Barmherzigkeit innerhalb des Paares nicht nur als wünschenswert, sondern als Zeichen Gottes. Was also, wenn diese Liebe und Barmherzigkeit bei so vielen Mann-Frau-Beziehungen nicht vorhanden ist? Viele der Frauen, die ich kenne, die in einer (auch sexuellen) Beziehung mit einer anderen Frau leben, haben männliche Gewalterfahrung in der einen oder anderen Form gemacht. Wenn sie dann bei einer anderen Frau das finden, was sie bei den Männern eben nicht finden, wie kann ich das verurteilen? Wer die Zahl homosexueller Beziehungen reduzieren will, sollte erst mal da ansetzen, korangemäße (d.h. auf Liebe und Barmherzigkeit basierende) Beziehungen zwischen Mann und Frau zu fördern. Das bringt mehr als irgend welche Bestrafungen.

  • Aleykumsalam Ree,

    meine Aussage hat sich nicht direkt auf den Artikel bezogen, sondern war meine eigene Meinung zu diesem Thema. Ich verstehe nicht, wieso dir der Artikel keine klare Schlussfolgerung zulässt. Allein die oben zitierten Verse aus dem Koran führen zu der Schlussfolgerung, dass Homosexualität im Islam nicht erlaubt ist:

    „Schlechte Frauen sind für schlechte Männer, und schlechte Männer sind für schlechte Frauen. Und gute Frauen sind für gute Männer, und gute Männer sind für gute Frauen“ (Koran 24:26)

    „Eure Frauen sind euer Ackerland; geht denn zu eurem Ackerland, wie ihr wünschen mögt“ (Koran 2: 223)

    „Wollt ihr denn nur mit Männern verkehren und das beiseite lassen, was euch euer Herr an Gattinnen für euch erschuf? Nein, ihr seid ein Volk, das Gesetze bricht. Sie sprachen: ‚Wenn du nicht aufhörst, Lot, wird man dich ganz gewiss ausweisen!‘ Er sprach: ‘Siehe, ich bin jemand, der euer Tun verabscheut! Mein Herr, errette mich und meine Angehörigen vor dem, was sie treiben!‘ Da erretteten wir ihn mit den Seinen, allesamt, bis auf eine alte Frau unter den Zurückgelassenen. Darauf vernichteten wir die anderen“ (Koran 26:165-172).

    Deine Aussage, dass der Koran auch die Liebe und Barmherzigkeit innerhalb des Paares nicht nur als wünschenswert, sondern als Zeichen Gottes betrachtet, stimme ich dir zu. Der Bruder muss seinen Bruder lieben und zu ihm barmherzig sein, das Gleich gilt für die Schwester-Schwester-Beziehung. Der Koran spricht hier doch aber nicht von einer sexuellen Liebe und Barmherzigkeit. Aus diesen Versen kann man deswegen nicht den Schluss ziehen, dass Homosexualität im Islam erlaubt sei.
    Es stimmt, dass die Gesellschaften im Nahen und Mittleren Osten und im Maghreb sehr patriarchalisch sind und es in vielen Mann-Frau-Beziehungen zu Gewaltübergriffen auf Frauen kommt. Man muss aber zwischen kulturellen Werten und religiösen Werten differenzieren können. Diese Übergriffe auf Frauen von Seiten der Männer haben einen kulturellen Hintergrund und keinen religiösen. Der Islam selbst verabscheut solche Taten. Ich stimme dir zu, wenn du behauptest, dass man die Zahl der homosexuellen Beziehungen nur durch eine Förderung korangemäßer Mann-Frau Beziehung reduzieren kann (wenn dies der einzige Faktor ist, dass Menschen zur Homosexualität neigen). Dass aber eine Frau oder ein Mann nur schlechte eheliche Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht gemacht hat, ist keine Motivation, homosexuelle Beziehungen einzugehen.

    • Salam Abdussamed,
      bei 24:26 geht es ja darum, daß die Menschen sich jeweils ihre Partner unter (moralisch gesehen) ihresgleichen suchen, mehr nicht. In 26: 165 sollte man das NUR nicht übersehen. sie weigern sich kollektiv, mit Frauen zu tun zu haben. das ist etwas ganz anderes, als wenn einzelne (auch) sich dem eigenen Geschlecht zuwenden.

      Nein, 30:21 spricht nicht von Homosexualität. Aber der Vers macht klar, worauf (auch sexuelle) Beziehungen zuallererst basieren sollten, nämlich auf Liebe und Barmherzigkeit. Und eine Beziehung, in der das gegeben ist, ist allemal besser als eine, in der das nicht gegeben ist, auch wenn estere vielleicht mit dem „falschen“ Geschlecht stattfindet. Übrigens sind nicht nur die Gesellschaften in der arabischen Welt patriarchalisch, auch bei uns haben viele Frauen (sexuelle) Gewalterfahrung durch Männer, werden Frauen zum Sexualobjekt degradiert. Ich bin mit einigen lesbischen Frauen befreundet und weiß daher, daß genau solche Erfahrungen durchaus eine Rolle spielen, und sehe dagegen die liebevollen Beziehungen, die es zwischen Frauen geben kann – soll ich das verurteilen? Natürlich gibt es zwischen Homosexuellen, genauso wie zwischen heterosexuellen, auch das andere, die Gier anch Sex ohne Rücksicht, die ich bei beiden gleich verurteile.

      Natürlich hat das patriarchale System nichts mit dem Islam an sich zu tun, das habe ich auch gar nicht behauptet.

  • Selam Abdusamed!

    Aus 24:26 und 2:223 kann man kein Homosexuellenverbot ableiten und in 26:165-172 ist von Gattinnen die Rede, also außerehelicher Geschlechtsverkehr. Keine Frage, der Koran behandelt nur Partnerschaften zwischen Mann und Frau bei Ehefragen aber der Islam lehnt klar die Askese als Gebot ab; spricht vor Mann und Frau auch zuallererst von „Partnerwesen“ – dazu will Gott Leichtigkeit im Glauben. Deswegen hat zB Gott den Geschlechtsverkehr beim Fasten zuerst verboten dann aber wieder (nur in der Nacht) erlaubt. Es ist also keineswegs „klar“ das Homosexueller Verkehr verboten ist – richtig ist aber das man es heraus interpretieren kann wie auch seine Gültigkeit.

    LG Eddy

  • Aleykumselam,

    für mich kann man aus den oben erwähnten Versen ein Homosexuellenverbot ableiten. In 24:26 gilt doch grundsätzlich: Männer sind für Frauen und Frauen sind für Männer. In 2:223 kann man den Verbot des Analverkehrs ableiten, zum Einen aus hygienischen Gründen (geht nicht direkt aus den Vers hervor) und zum Anderen wegen der Fortpflanzung willen. Die Homosexualität verletzt beides. In 26:165-172 wird nicht der Ehebruch betont, sondern das homosexuelle Vergehen von Lots Volk.

    In einer anderen Übersetzung ist es besser verständlicher:
    „Wollt ihr euch denn mit Menschen männlichen Geschlechts abgeben und (darüber) vernachlässigen, was euer Herr euch in euren Gattinnen (als Ehepartner) geschaffen hat? Nein, ihr seid verbrecherische Leute.“
    Sure 26, Verse 165–166

    oder in einer anderen Stelle:
    „Und (wir [Gott] haben) den Lot (als unseren Boten gesandt). (Damals) als er zu seinen Leuten sagte: ‚Wollt ihr denn etwas Abscheuliches begehen, wie es noch keiner von den Menschen in aller Welt vor euch begangen hat? Ihr gebt euch in (eurer) Sinnenlust wahrhaftig mit Männern ab, statt mit Frauen. Nein, ihr seid ein Volk, das nicht maßhält.“ 7. Sure, Verse 80-81.

    Der Koran wurde im Laufe von 23 Jahren Stück für Stück und situationsbedingt den Propheten Muhammad offenbart. Es ist so, dass es zu Lebzeiten Muhammads in Mekka und Medina keine Homosexuellen gab und der Koran deshalb keine explizite rechtliche Diskussion über die Homosexualität enthält. Da es dieses Problem nicht in jener Gesellschaft gab, musste es nicht explizit erwähnt werden. Es ist klar, dass nicht Gott zu alle (noch kommenden) gesellschaftlichen Probleme eine Antwort im Koran liefert. Hier ist der Verstand und die Verantwortung des gesunden Menschen gefragt.

  • Slm Abdusamed

    „In 24:26 gilt doch grundsätzlich: Männer sind für Frauen und Frauen sind für Männer.“

    Der Vers bezieht sich auf die vorangegangenen Suren wo Männer Frauen was vorwerfen:

    24:23:Diejenigen, welche züchtige, ahnungslose, gläubige Frauen verleumden, sind verflucht hienieden und im Jenseits. Ihrer harrt schwere Strafe

    “ In 2:223 kann man den Verbot des Analverkehrs ableiten, zum Einen aus hygienischen Gründen (geht nicht direkt aus den Vers hervor) und zum Anderen wegen der Fortpflanzung willen.“

    Das ist aber schon sehr weit interpretiert weil es dort um Frauen und Männer geht nicht um Homosexuelle – die hygiensichen Gründe kann ich dort nicht erkennen und in keinem anderen Vers und „um der Fortpflanzung willen“ steht auch in keinem Vers. Im Koran wird vor (!) Mann und Frau zuerst von Partnerwesen geschrieben.

    “ Die Homosexualität verletzt beides. In 26:165-172 wird nicht der Ehebruch betont, sondern das homosexuelle Vergehen von Lots Volk. “

    Warum siehst du hier kein Ehebruchverbot? Es steht:

    26:166:“Und lasset EURE (!) Frauen, die euer Herr für euch geschaffen hat?“

    azwājikum
    your mates? -> hießt hier Gattinen

    http://corpus.quran.com/wordbyword.jsp?chapter=26&verse=166

    Paret:

    und (darüber) vernachlässigen (w.(unbeachtet liegen) lassen) was euer Herr euch in euren Gattinnen (als Ehepartner) geschaffen hat? Nein, ihr seid verbrecherische Leute (w. Leute, die sich einer Übertretung schuldig machen).

    Hier kann man klar von Gattinen ausgehen. Und die Geschichte von Lot handelt – wenn man den Kontext sich anschaut – von einer Sünde die so heftig war und noch niemand (!) zuvor begangen hat-. Homosexualität gab es aber schon immer – zudem weiß man nicht mal ob Bisexualität oder Homosexualität gemeint ist wenn man es zu einem Homosexuellenverbot interpretieren will diese Frage bleibt immer offen

    LG Eddy

  • Slm Abdusamed habe was vergessen:

    „Es ist so, dass es zu Lebzeiten Muhammads in Mekka und Medina keine Homosexuellen gab und der Koran deshalb keine explizite rechtliche Diskussion über die Homosexualität enthält. “

    Also Homosexualität gab es schon immer – sowieso wenn wir schon bei Lots Geschichte von Homosexualität ausgehen wollen – frage ich mich wie es zu Zeiten des Propheten wieder weg ist. Mit Verstand und Vernunft stelle ich mir die Frage wem Homosexualität schaden soll?

    LG Eddy

  • „Also Homosexualität gab es schon immer – sowieso wenn wir schon bei Lots Geschichte von Homosexualität ausgehen wollen – frage ich mich wie es zu Zeiten des Propheten wieder weg ist. Mit Verstand und Vernunft stelle ich mir die Frage wem Homosexualität schaden soll?“

    Homosexuelle Männer und AIDS Ausbreitung, da war doch was?

  • Man kann immer an irgendwelchen heiligen Schriften festhalten, aber man sollte darüber nicht vergeswsen, daß am Anfang der Sexualentstehung wohl die Bisexualität stand – Die Heterosexualität kam erst danach. Im Übrigen: Alle Relgionen haben schon immer Minderheiten verteufelt und so Feindbilder geschaffen.
    Man könnte auch daran denken, dass sich unsere Gesellschaft verändert hat. Nur Fanatiker wollen das nicht sehen.

  • 786 – As-salamu ‚alaykum-salamu alaikum, lieber Ecevit Efendi, ich möchte dir hiermit, wenn auch mit der ziemlichen Verspätung zweier Jahre für diese Recherche danken, die bei sorgfältiger Abwegung verschiedener Standpunkte und Interpretationen zu dem Schluß kommt, daß Homosexualität im Islam etwas grundlegend Verbotenes war und weiterhin ist. – Vielleicht sollte man liberalen Gutmenschen, die die ganze Welt und auch den umarmen möchten, der gegen ein Gesetz verstößt, an dieser Stelle noch erklärend sagen, daß es im Islam nach Göttlichem Gesetz eben Dinge gibt, die einfach verboten sind. Punkt. Es ist nicht alles erlaubt. Das andere ist, daß wie die Belohnung des Guten ein hohes Gut so auch die Bestrafung des Bösen ein Gut ist, auch sofern die Sünde durch ihre Bestrafung ja gesühnt wird. Auch werden Sünden im Sinne Göttlichen Erbarmens ja immer auch verziehen werden können, eine Voraussetzung dafür indes scheint zu sein, daß sie bereut werden.

  • Ich habe meine Meinung geändert. Homosexualität ist verboten. Intimität ist nur innerhalb einer Ehe erlaubt:

    24:26: Schlechte Frauen gehören zu schlechten Männern, und schlechte Männer gehören zu schlechten Frauen. Gute Frauen gehören zu guten Männern, und gute Männer gehören zu guten Frauen. Freigesprochen sind diese von dem, was man (über sie) redet. Für sie wird es Vergebung und ehrenvolle Versorgung geben.

    Hier werden Homosexuelle nicht berücksichtigt, ergo nicht möglich. Anderes Beispiel:

    24:3 Ein Unzuchttreiber heiratet keine andere als eine Frau, die Unzucht begeht oder eine Götzendienerin. Und eine Unzuchttreiberin heiratet kein anderer als ein Mann, der Unzucht begeht oder ein Götzendiener. Den Gläubigen ist dies verboten.

    Sollte ein Homosexueller seinen Partner betrügen, müsste er dem Vers nach eine Frau heiraten. Das ist Unfug. Auch das Alte und das Neue Testament verbieten Homosexualität explizit. Der Koran bestätigt diese Schriften wie auch das Verbot.

    Die Lotgeschichte kann auch ein Homosexualitätsverbot mit einschließen. Auch die Verse 4:15-16.

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