Gott der Erhabene sagt:
„Allah verbietet euch nicht, gegen die gütig und gerecht zu sein, die euch nicht wegen eures Glaubens [kriegerisch] bekämpft oder euch aus euren Häusern vertrieben haben. Allah liebt fürwahr die gerecht Handelnden. Allah verbietet euch nur, mit denen Freundschaft zu schließen, die euch des Glaubens wegen [kriegerisch] bekämpft oder euch aus euren Wohnungen vertrieben oder bei eurer Vertreibung geholfen haben. Wer mit ihnen Freundschaft schließt, tut Unrecht.“ (al-Mumtahina 60/8-9)*
Nach den Koranversen gibt es drei wichtige Prinzipien hinsichtlich der Beziehungen zu Nicht-Muslimen, nach denen wir mit ihnen keine Freundschaft eingehen dürfen; nämlich:
1- wenn sie uns wegen unseres Glaubens kriegerisch bekämpfen,
2- wenn sie uns aus unserer Heimat vertreiben,
3- wenn sie bei der Vertreibung aus unserer Heimat helfen.
Sure at-Tauba, Vers 5:
Es wird behauptet, dass dieser Koranvers in den Beziehungen zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen als Grundlage herangezogen wird:
„Sind die geschützten Monate [Anm.: Gemeint ist die Frist von vier Monaten, die ihnen gewährt wurde.] aber verflossen, dann tötet die [Muschrik*], wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und [bewacht alle ihre Übergangswege]. Wenn sie jedoch in Reue umkehren und das Gebet verrichten und die Steuer zahlen, lasst sie ihres Weges ziehen. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig.“ (at-Tauba 9/5)
Dieser Koranvers zählt zu den Versen, die von der letzten Warnung handeln, die an die Muschrik** aus Mekka gerichtet ist. Diese hatten die oben erwähnten Prinzipien vollständig missachtet und verletzt und den Friedensvertrag von Hudeybiye gebrochen. Zumal sie nach der Eroberung von Mekka ein Jahr lang unangetastet blieben und ihnen zudem eine Zusatzfrist von vier Monaten gewährt worden war. Solange keine ähnlichen Voraussetzungen gegeben sind, werden die Gebote dieses Koranverses nicht angewendet. Es ist nicht richtig, die Bedeutung dieses Koranverses in eine andere Richtung zu ziehen.
Beleidigung durch Nicht-Muslime
Allah Teâlâ sagt:
„Wahrlich, geprüft sollt ihr werden an eurem Vermögen und an euch selber. Und wahrlich, ihr werdet viel Verletzendes von denen hören, welchen die Schrift vor euch gegeben wurde und von den [Muschrik*]. Wenn ihr jedoch standhaft seid und gottesfürchtig – siehe, das ist der Dinge Ratschluss.“ (Âli ´Imrân 3/186)
Da Verletzendes und Beleidigendes nicht zu den oben genannten Prinzipien zählen, wird kein anderer Weg geboten, als den hier aufgeführten Nicht-Muslimen gegenüber geduldig, vorsichtig und standhaft zu sein.
Obwohl unser Prophet wegen der Heuchler, die zunächst Muslime waren, dann sich vom Glauben abgekehrt hatten und ihm Probleme bereiteten, viel gelitten hatte, hat er ihnen gegenüber nichts unternommen. In dieser Hinsicht ist die Sure al-Munafiqun sehr wichtig. Allah Teâlâ sagt darin:
„Wenn die Heuchler zu dir kommen, sagen sie: „Wir bezeugen, dass du wirklich der Gesandte Allahs bist!“ Allah weiß wohl, dass du Sein Gesandter bist. Und Allah bezeugt, dass die Heuchler Lügner sind. Sie haben sich hinter ihren Eiden verschanzt und [kehrten] so […] von Allahs Weg ab. Fürwahr, übel ist, was sie tun. Dies, weil sie glaubten, danach jedoch ungläubig wurden. So wurden ihre Herzen versiegelt, so dass sie nicht begreifen. Doch wenn du sie siehst, gefällt dir ihre Erscheinung. Und wenn sie sprechen, hörst du auf das, was sie sagen. Sie sind wie abgestützte Holzfiguren und glauben, dass jeder Laut sich gegen sie richtet. Sie sind der Feind; darum hüte dich vor ihnen. Allah bekämpfe sie! Wie leicht lassen sie sich doch verblenden!
Wenn zu ihnen gesagt wird: „Kommt her! Der Gesandte Allahs wird für euch um Verzeihung bitten!“, wenden sie ihre Häupter ab. Dann siehst du sie voll Hochmut fortgehen. Für sie ist es gleich, ob du um Verzeihung für sie bittest oder nicht: Allah verzeiht ihnen niemals. Allah leitet kein Volk von Frevlern. Sie sind es, die da sagen: „Unterstützt nicht diejenigen, welche bei dem Gesandten Allahs sind, damit sie ihn verlassen.“ Allah gehören jedoch die Schätze der Himmel und der Erde. Aber das verstehen die Heuchler nicht. Sie sagen: „Wenn wir nach Medina zurückkehren, wird der Würdigste sicherlich den Geringsten vertreiben!“ Doch Allah gehört die Macht und Seinem Gesandten und den Gläubigen. Jedoch die Heuchler wissen es nicht.“ (al-Munafiqun 63/1-8)
Zeyd b. Erkam hat in Zusammenhang mit diesen Koranversen Folgendes angeführt:
>>Wir befanden uns mit dem Propheten (sallallahu aleyhi ve sellem) in einem Krieg. Das Heer war in Schwierigkeiten geraten. Abdullah b. Ubeyy sagte zu seinen Gefährten: „Zahlt denen, die mit dem Gesandten Allahs sind, keinen Unterhalt, damit sie auseinander gehen. Wenn wir erst einmal nach Medina zurückkehren, werden die Starken die Schwachen von dort vertreiben.“ Dies habe ich sofort dem Propheten berichtet. Er hat Abdullah b. Ubeyy rufen lassen und ihn befragt. Dieser hat wiederum geschworen, dass er dergleichen nicht gesagt hat. „Zeyd hat gelogen“, haben sie behauptet. Das hat mich tief getroffen. Daraufhin hat Allah Teâlâ die Sure al-Munafiqun entsandt.<< [1]
Elmalili Muhammed Hamdi YAZIR hat zu diesem Thema zusammenfassend Folgendes angegeben:
>> Abdullah genoss in seinem Stamm ein hohes Ansehen. Üseyd b. Hudayr kam und sagte: „Gesandter Allahs! Achte nicht auf ihn, sei nachsichtig. Wahrlich, zu der Zeit, als Allah dich auserwählt hat, war sein Stamm dabei, ihm eine Krone anzufertigen. Er hält dich für jemanden, der ihm seinen Thron aus der Hand genommen hat.“
Abdullah b. Ubeyys Sohn Abdullah war ein aufrechter Gläubiger. Nachdem er erfahren hatte, was sein Vater getan hatte, kam er zum Gesandten Allahs und sagte: „Gesandter Allahs! Ich habe gehört, dass ihr Abdullah b. Ubeyy aufgrund dessen, was er gesagt hat, umbringen wollt. Wenn ihr das vorhabt, sagt es mir und ich liefere euch sein Haupt. Wahrlich, ganz Hazrec weiß, dass keiner unter ihnen ist, der seinem Vater gegenüber respektvoller ist als ich. Ich befürchte, dass ihr den Auftrag einem anderen erteilt, der dann meinen Vater tötet. Ich denke, es nicht ertragen zu können, dass der Mörder meines Vaters frei herumläuft. Ich würde ihn umbringen. Ich würde somit einen Gläubigen für einen Ungläubigen getötet haben und ins Feuer kommen.“ Der Gesandte Allahs entgegnete:
„Nein. Wir werden nachsichtig mit ihm sein. Solange er sich unter uns befindet, werden wir ihn gut behandeln.“ <<[2]
Auch wenn Abdullahs Verhalten sehr schlecht war, hatte er dennoch keines der oben genannten Prinzipien verletzt. Aus diesem Grunde hat der Prophet ihn entsprechend der oben angeführten Koranverse gut behandelt. Solche Menschen stört nichts mehr, als dass die Wahrheiten ausgesprochen werden. Wenn ihr falsches Verhalten entdeckt und zugleich gezeigt worden ist, dass eine Bestrafung gerechtfertigt ist, und darüber wiederum ein öffentliches Einvernehmen erreicht worden ist, wie es in den Koranversen geschildert ist, wird das gute Verhalten ihnen gegenüber sie zur Einsamkeit führen. Sogar ihre Gefährten werden ihnen nach und nach den Rücken kehren. So hat das gute Verhalten unseres Propheten dazu geführt, dass die Gefährten Abdullahs für den Islam gewonnen werden konnten.
Die Tötung derjenigen, die vom Glauben abkehren und die den Propheten erniedrigen
Die in den oben angeführten Koranversen vorkommende Aussage – erst waren sie gläubig, dann sind sie ungläubig geworden – zeigt eindeutig, dass diese Personen vom Glauben abgefallen sind. Trotz dieser und ähnlicher Koranverse kamen die Rechtsschulen zu der Übereinstimmung, dass diese Personen getötet werden sollen.
Obwohl die Koranverse kein anderes Gebot beinhalten als das Gebot „Sie sind der Feind. Hüte dich vor ihnen…“, kamen die Rechtsschulen – und wieder ohne handfeste Belege – auch bezüglich der Tötung derjenigen, die den Propheten erniedrigen, ihn beleidigen und verachten, zu einer Übereinkunft. [3]
* Muschrik ist jemand, der Schirk begeht, der also einem Geschöpf eine Eigenschaft Allahs beimisst, die nur Allah besitzt, und damit dieses Geschöpf in dieser Eigenschaft Allah gleichstellt.
[1] – Buhârî, Tefsir Sure al-Munafikun, 4.
[2] – Muhammed Hamdi YAZIR, Hak Dini Kur’an Dili, VI. Bd., Istanbul 1936, S. 5005–5008.
[3] – Vehb’ez-zuhaylî, el-Fikh’ul-islâmî ve edilletuh, 3. Ed., Damaskus 1409/1989, Bd. VI, S. 184, hadd’ur-riddeh.
Prof. Dr. Abdulaziz Bayındır