In Europa und in anderen Gegenden besaß die Frau kein Erb- und Eigentumsrecht. Bei den Arabern konnte nur der Mann erben, die Frau jedoch nicht. Der Koran hat dieses Unrecht abgeschafft und hat der Frau das Erbrecht, Eigentumsrecht und die freie Verfügung über ihren eigenen Besitz zugesprochen (gebilligt):
,, Den Männern steht ein Teil von dem, was die Eltern und die Angehörigen hinterlassen, zu, und den Frauen steht ein Teil von dem, was die Eltern und die Angehörigen hinterlassen zu..“ (Süleyman Ates- Die zeitgenössische Interpretation des Korans), Bd. 4, S. 260-272)
Zeitgenössischen Islamwissenschaftlern ist der Umstand jedoch nicht gerecht genug, dass die Frauen nur die Hälfte ihres Bruders erben. Dr. Gottfried Hierzenberger bemerkt hierzu folgendes an, „Das gesetzliche Erbteil weiblicher Nachkommen ist nur halb so groß wie das der männlichen, und man betrachtet weiterhin die Frauen den Männern seelisch wie intellektuell unterlegen“ (Der Islam, S. 129, 2006).
„Sind aber Brüder und Schwestern da, so soll der Mann den Anteil von zwei Frauen haben“ (Koran, Sure 4 Vers 176).
Manche Leute behaupten fälschlicherweise, dass das Erbrecht beweise, dass der Islam Männer höher bewerte als Frauen. Mann muss hierbei allerdings berücksichtigen, dass Frauen nach islamischem Recht keinerlei Verpflichtung haben, ihre Familien finanziell zu unterstützen. Frauen können ihr Vermögen auf jede erdenkliche Weise ausgeben. Andererseits legt das islamische Gesetz männlichen Erben die Verantwortung auf, finanzieller Versorger für ihre Familien zu sein. Männer müssen ihr Vermögen für Haushalt, Essen und alle anderen Verpflichtungen ihrer Familie ausgeben – das gilt auch für ihre Eltern und Geschwister. Die Verteilung des Nachlasses soll nicht ein Geschlecht gegenüber dem anderen begünstigen, sondern jedem die Erfüllung seiner sozialen Anforderungen ermöglichen.
Gegenüber dem Vorwurf der Geschlechterdiskriminierung ist zu berücksichtigen, dass unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise der Erbteilung unter Geschwistern, Frauen und Männer exakt den gleichen Anteil am Vermögen erben. Nach Ansicht einiger moderner Korankommentatoren sollten Frauen, die ihre Familie ernähren, künftig den gleichen Erbschaftsregeln unterliegen wie Männer (siehe hierzu: Murad Hofmann, der Islam im 3. Jahrtausend, S. 149).