Werden Ehebrecher im Islam gesteinigt ?

Eine Vorschrift, Ehebrecher zu Steinigen, findet sich nicht im Koran, sondern im alten Testament. Auch war es Hadith Wissenschaftlich fragwürdig, eine so weitreichende Strafe im Widerspruch zur Sure 24: 2 (100 Schläge mit einem Leder) zuzulassen; denn die Sunna (Aussagen und Charaktereigenschaften des Propheten) kann den Koran nicht abändern; ihre Funktion ist es, ihn zu erläutern und zu ergänzen; nicht ihn aufzuheben. Die Hadithe über das Steinigen, von denen nicht einmal bekannt ist, ob der geschilderte, vom Propheten geduldete Vorfall sich vor oder nach der Offenbarung zugetragen hätte, wäre die darauf gründende Sunna selbstverständlich vom Koran derogiert worden. (Murad W. Hofmann, Der Islam im 3. Jahrtausend).

Das arabische Wort für Hiebe lautet dschalda, abgeleitet von dschild – Haut. Daraus leiten Linguisten und Korankommentatoren übereinstimmend ab, dass die Wirkung der Hiebe auf die Haut beschränkt bleiben muss, dass die Hiebe also nicht ins Fleisch schneiden dürfen. Verwendet werden sollte zu diesem Zweck eine durchschnittlich dickes Leder, nicht zu dick und nicht zu dünn, die auch nicht übertrieben hart geführt werden darf. Kalif Umar ermahnte die Vollstrecker der Bestrafung “Schlagt so, dass ihr eure Achselhöhle nicht entblößt.” (Al Dschassas, 3:45). (Siehe hierzu die Koran Übersetzung von Ali Ünal und die Anmerkung zu 24:2)


Es ergibt sich im übrigen auch daraus, daß der Koran für unfreie (also für sklaven) Ehebrecher die Hälfte der Strafe von freigeborenen Ehebrechern angeordnet hat Sure (4: 25). Was bitte, ist denn die Hälfte der Todesstrafe?

Der Prophet Muhammad hat als Oberhaupt des Stadtstaates von Medina über seine Bürger eigenes Recht angewandt. Die Quellen besagen klar und deutlich, daß es sich bei dem ersten Paar, das gesteinigt wurde, um Juden gehandelt hat ( vgl. Buhary, Muslim, imam Malik, Muvatta, hudud). Der islamische Rechtsgelehrte Beyhaki (gestorben 994 n. Chr.) hat überliefert, daß der Prophet Muhammad bei der Vollstreckung dieser Strafe gesagt hat; ” Dies ist eine Bestimmung des alten Testaments”. (Yasar Nuri Öztürk, Der verfälschte Islam – Grupello Verlag). Der Koran spricht von “Zina” das bedeutet wie “Verbotener Geschlechtsverkehr”, dort gibt es keine Trennung zwischen dem Ledigen, und dem Verheirateten. Denn für beide Arten verlangt der Koran die selbe Strafe.  Der Prozess soll so wenig schmerzen wie möglich verursachen. Denn der Sinn der Strafe liegt nicht darin schmerzen zuzufügen, sondern öffentlich zu demütigen. Bis es zu so einem Prozess kommt, müssen mindestens 4 Augenzeugen die Tat mit eigenen Augen gesehen haben dh. bei 3 Augenzeugen wäre die Strafe nicht vollziehbar weil der Koran 4 Zeugen verlangt. Die Tat müsste schon in der Öffentlichkeit begangen werden damit überhaupt 4 Zeugen entstehen . Der 2 Kalif Ummar ibn al-khattap erwähnte von einem Steinigungsvers, er sagte “Es gab einen Steinigungsvers, doch als Aischa diesen vers beiseite lag und wegging, kam eine Ziege und fraß sie auf”. Bei diesem Hadith kann es sich nur um eine fälschung handeln, dass von den Omayyaden verbreitet wurde. Würde man so etwas äußern, würde man gleichzeitig behaupten, dass Gott unfähig war, die einzelnen Verse aufzubewahren. Aber Gott offenbarte “Wir haben die Ermahnung herabgesandt, und Wir werden ihr Hüter sein”. (15:9

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Ecevit Polat

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