Der Islam und die Menschenrechte

Der Begriff  „Menschenrechte“ kommt in keiner Heiligen Schrift vor, zumal Individuen als Gottes Geschöpf aus religiöser Sicht nicht als eigenständige Träger von Rechten gedacht werden können; denn nur Gott verleiht bez. gewährt Rechte. Deshalb konnte sich die Vorstellung von Menschenrechten, wie sie den amerikanischen und französichen Menschenrechtserklärungen im 18. Jahrhundert zugrunde lag, nur im geistigen Klima der Aufklärung entwickeln.Trotzdem lässt sich unschwer nachweisen , dass alle klassischen Menschenrechte im Sinne der heute gültigen internationalen Verträge der Vereinten Nationen und des Europarats schon seit 1400 Jahren im Koran verankert waren, und zwar als Reflexrechte: Aus dem Verbot der Tötung von Menschen lässt sich ein Recht auf Leben herauslesen. Gleiches gilt für das Recht auf Eigentum (Verbot des Diebstahls) oder das Recht auf politische Partizipation (Gebot der Konsultation).

Da die islamische Rechtsordnung von Anfang an auf die Abschaffung der Sklaverei ausgerichtet war, gibt es heute nur zwei Konfliktsbereiche zwischen der westlichen und der islamischen Menschenrechtsordnung:

1. Der Koran sieht für wenige , schwere Delikte Körperstrafen,
einschließlich der Todesstrafe vor (5:33, 38, 24: 2).

2. Das islamische Familienrecht geht von einer (gerechten) Rollenverteilung zwischen Ehemann und Ehefrau aus, differenziert also aufgrund geschlechtsspezifischer physischer und psychischer Unterschiede.

Insgesamt stellt sich die islamische Rechtsordnung im Menschenrechtsberich als komplementär zur westlichen dar.

ÜBER DEN AUTOR

Ecevit Polat

Kommentar

  • Slm

    Zur Todesstrafe:

    İm Koran steht in 39:17-18:

    17 Diejenigen aber, die die falschen Götter meiden, um ihnen nicht zu dienen, und sich Allah reuig zuwenden, für sie gibt es die frohe Botschaft. So verkünde frohe Botschaft Meinen Dienern,
    18. die auf das Wort hören und dann dem (!) Besten (!) davon folgen. Das sind diejenigen,
    die Allah rechtleitet, und das sind diejenigen, die Verstand besitzen.

    39:55. Und folgt (!) dem Besten (!) von dem, was zu euch von eurem Herrn (als Offenbarung) herabgesandt worden ist, bevor die Strafe plötzlich über euch kommt, ohne daß ihr merkt,

    dann steht im Koran:

    16:126:Und wenn ihr (für eine Untat, die gegen euch verübt worden ist) eine Strafe verhängt, dann tut das nach Maßgabe dessen, was euch (von der Gegenseite) angetan worden ist! Aber wenn ihr geduldig seid (und auf eine Bestrafung verzichtet) ist das besser für euch (w. für die, die geduldig sind). (Paret)

    [16:126:Und wenn ihr bestraft, so bestraft im gleichen Maß, wie ihr bestraft wurdet. Wenn ihr aber geduldig/standhaft seid, so ist das wahrlich besser für die Geduldigen/Standhaften. (Bubenheim)]

    Deswegen muss man bei der Todesstrafe genau bedenken ob das die Beste Weise nach der Schrift ist – Meinungen dazu?

    LG Eddy

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