Warum wird die Hand eines Diebes abgehackt?

Zum Händeabhacken heißt es in Vers 38 der Sure 5:
Dem Dieb und der Diebin schneidet ihr die Hände ab, als
Vergeltung für das,was sie begangen haben, und als abschreckende
Strafe von Allah
„.

Das klingt so eindeutig, daß in die arabische Welt reisende darüber erstaunt sein müssten, aber auch keinen einzigen Sünder zu finden,  der seine rechte Hand auf diese Weise eingebüßt hat. Vor dem Hintergrund der islamischen  Auslegung dieses Straftatbestandes ist dies indessen gar nicht verwunderlich,obwohl es überall Diebe gibt; denn auch in dieser Beziehung klaffen Rechts-ordung und Lebenswirklichkeit auseinander. Zunächst gilt als Diebstahl im sinne des Koran nur die Wegnahme einer gut  verwahrten Sache von nicht nur Bagatellwert. Wenn also die Gelegenheit den Dieb zum Dieb gemacht hat, ist er kein Dieb. Im übrigen hat schon der Kalif `Umar Anklagen wegen Diebstahls in Zeiten der Not generell aussetzen  lassen. Daraus entwickelte sich die herrschende Lehre, wonach Diebstahl grundsätzlich zu verneinen ist, solange Anlaß besteht, einem Staat wegen schlechter wirtschaftlicher und sozialer Grundbedingungen den Vorwurf mangelnder Vorsorge zu machen.

Muhammad Asad widmet dieser Problematik in seiner Fußnote 48 zu 5:38 eine ganze Seite, die mit der kategorischen Feststellung endet: „(Die Strafe) ist nur anwendbar im Rahmen eines voll funktionierenden sozialen Systems, und unter keinen anderen Umständen“. Zum Verständniss der koranischen Strafdrohung ist allerdings wichtig zu wissen, daß sie zum islamischen Familien-und Erbrecht komplementär ist. Diesem zufolge bewahren muslimische Frauen ihr Vermögen, darunter Edelmetallschmuck bei sich auf, zumal das islamische Recht bei Scheidung keine Unterhaltverpflichtung des Mannes kennt. Diebstahl gefährdet daher das islamische System der Altersversorgung, besonders im bäuerlichen und nomadischen Milieu.

Diebstahl ist darüber hinaus ein Anschlag auf einen der wichtigsten Pfeiler des islamischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem – das koranischen genießende Privateigentum. Bleibt noch die Frage, ob die Amputation einer Hand – deren Abschreckungswirkung gewiß ungeheuerlich ist, wie die Rechtssicherheit in Saudi-Arabien bezeugt – eine unmenschliche, weil verstümmelnde Strafe ist. Aus islamischer Sicht sind jedenfalls Freiheitsstrafen
(die es auf koranischer Grundlage nicht gibt), insbesondere lebenslange Einlochung und die Verbannung Strafgefangener  aus Gesellschaft und Familie , nicht weniger inhuman. Im  übrigen gehen Muslime noch immer davon aus, dass  göttliche Gebote – auch wenn sie menschliches begreifen uebersteigen mögen – noch immer Gebote, und nicht etwa nur >>Empfehlungen<< sind.

Quelle: Murad Wilfried Hofmann, Der Islam als Alternative. Cagri Yayinlari 6. Auflage

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Ecevit Polat

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