Ist die Sunna auch eine göttliche Offenbarung, die mit dem Koran gleichzustellen ist?

 

Auf die Frage, ob der Koran für die Interpretation und das Praktizieren der Religion allein ausreicht oder nicht, wird zunehmend seit dem 19. Jahrhundert umstritten diskutiert. Nach Dr. Ali Özgür Özdil ist die Aufgabe der Sunna nicht nur primär den Koran zu erläutern, sondern seine wichtigste Komponente besteht zweifelsfrei darin, den Koran weitestgehend zu ergänzen: „Eine weitere Besonderheit der Sunna ist, dass es viele Situationen gab, wo der Prophet die Offenbarungen erläutern oder ergänzen musste. Z. B. in Bezug auf das Gebet: Der Koran gibt keine direkten Anweisungen wann, wie oft und wie gebetet werden soll. In einer Überlieferung heißt es dagegen: „Betet so, wie ihr mich beten gesehen habt“ (al-Buhari, Adan 18, Was ist Islam, S. 27). Als Nachweis für die Autorisierung der Sunna gibt Özdil die folgenden Koranstellen an: „Im Gesandten Gottes habt ihr doch ein schönes Beispiel“ (Koran 33:21) und weiter „Was der Gesandte euch nun gibt, das nehmt an; und was er untersagt, dessen enthaltet euch! (Koran 59:7, Was ist Islam, S. 25).

Bemerkenswerterweise schildert der türkische Koranexeget Mustafa Islamoglu, dass insbesondere die unkonventionelle Grundhaltung, die Sunna komplett zu leugnen, erst in dem damals kolonisierten Indien wieder als eine bestimmte Reformbewegung hervorgetreten sei. Diese Bewegung wurde unter dem Namen „Koraniten“ (el-Kur´an´iyyun) berühmt. Seine bekanntesten Vertreter waren: „Abdullah Cekralevi (gest. 1918), Ahmeduddin Amritsari (gest. 1936), el-Hafiz Eslem Ciracpuri (gest. 1947), Inayetullah Khan el-Mesriki (gest. 1963) und Gulam Ahmad Parviz (gest. 1985). Für Islamoglu war dies ohne weitere eine Intention der Orientalisten gewesen, die bei den Muslimen den Gedanken hervorheben, die Sunna (Lebensweise und Haltung des Propheten) mitsamt ihrer Orthopraxie im Angesicht der Moderne als weit überholt verwerfen zu müssen. Doch gesteht Islamoglu unweigerlich auch ein, dass die Schuldzuschreibung zur Förderung der „Koraniten“ im damaligen Indien nicht allein auf die Orientalisten anzulasten ist: „Den Gedanken nach einem Islam im Koran, wurde unter den Einfluss des orientalistischen Projektes herbeigeführt. Aber die Verantwortung nur auf das orientalistische Projekt zu verschieben, ist auch nicht ganz richtig“ (siehe: Mustafa Islamoglu, Üc Muhammed, S. 192-194).

Selbst die sogenannten Rechtsbestimmungen werden im großen Umfang von der Sunna des Propheten bestimmt. Vor allem besteht ihre Funktion auch darin, nicht nur die Religion zu erläutern, sondern auch die Anweisungen des Korans deutlicher zu präzisieren: „Die Frage, ob die Sunna als Quelle des islamischen Rechts dem Koran in seiner gesetzgeberischen Funktion ähnelt, ist ohne weiteres zu bejahen. Ihrer interpretatorischen Funktion nach ist die Sunna jedoch mehr danach ausgerichtet, konkrete Bestimmungen zu geben oder die allgemeinen Anweisungen des Korans zu präzisieren“ (Prof. A. Falaturi, Grundkonzept und Hauptideen des Islam, S. 19). Bereits im 14. Jahrhundert wies der andalusische Gelehrte al-Schatibi (ges. 1388) in seinem monumentalem Werk „al-Muwafaqat“ darauf hin, dass die Sunna in seiner Bandbreite den Koran umgehend erläutert. Deshalb wäre es unter keinen Umständen hinnehmbar, die Sunna als Instrument zur Interpretation der Heiligen Schrift beiseite stehen zu lassen. Somit könnte kein Urteil aus dem Koran unter nicht Berücksichtigung der Sunna abgeleitet werden. Al-Schatibi (gest. 1388) schreibt dazu: „Bei der Ableitung von Urteilen aus dem Koran ist es nicht möglich, die Sunna, die dessen Auslegung und Erklärung darstellt, beiseite zu lassen und sich mit der ausschließlichen Betrachtung des Korans zu begnügen. Denn der Koran ist umfassend formuliert (kulli). In ihm sind umfassende Dinge wie das Gebet, die Zakah (Sozialsteuer), die Pilgerfahrt und das Fasten erwähnt. Es gibt keinen anderen Weg als das Heranziehen der Sunna, die ihn (den Koran) erklärt“ (siehe hierzu: Abu Hanifa, Leben und Werk des Ehrenhaften Großgelehrten, S. 509, Muhammad Abu Zahra). Auf die Wichtigkeit der Überlieferungen in ihrer primären Aufgabe den Koran zu ergänzen und zu erläutern, verfasste der Hadith Gelehrte Ibn Hadschar al-Asqalani (gest. 1449) das auch bis heute maßgeblich für die Studenten der Hadithwissenschaft gewordene Buch „Bulugu´l –meram min edilleti´l-ahkam“. Hierin werden insgesamt 16 Hauptthemen behandelt. Die wiederum in mehrere Kapitel gegliederten Sachverhalte werden eingehend mit der Angabe der entsprechenden Hadithe erläutert. Al-Asqalani verwendet bis zu 1569 rechtsbestimmende (ahkam) Hadithe an, um auf die besondere unverzichtbare Stellung der Sunna aufmerksam zu machen (siehe hierzu: Bulugu´l-Meram- Ahkam Hadisleri, S. 9).

Somit wäre eine richtige Deutung des Korans ohne die Einbindung und Kenntnis der Überlieferungen auch nur annähernd nicht möglich. Bis heute vertritt eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Rechtsgelehrten die Sichtweise, dass die Sunna keineswegs dem Koran als Primärquelle untergeordnet sei, sondern so wie dieser göttlichen Ursprungs ist. Aus diesem Grund wäre eine Klassifikation zwischen Koran und Sunna von vornerein zum Scheitern verurteilt: „Die Sunna, d. h. die Verhaltensweise des Propheten (s.a.s.) in religiösen Dingen nach Beginn seiner Gesandtschaft, gilt als Offenbarungstext […] Somit gelten alle religiösen Handlungen des Propheten (s.a.s.) als von Allah so bestimmt“ (vgl. Methodenlehre der Ermittlung rechtlicher Bestimmungen aus Koran und Sunna, S. 25). In der Tat wurde nachweislich die Gleichstellung von Koran und Sunna bereits in der Frühzeit des Islams ausführlich von namhaften Rechtsgelehrten definiert. Es war kein anderer als Imam Schafi (gest. 820), der in seinem Hauptwerk „Ar-Risala“ (die Botschaft) die Sunna systematisch auf die gleiche Stufe und Stellenwert des Korans erhob. Bedeutende Gelehrte wie z. B. al-Zarkaschi (gest. 1392) waren sogar der Ansicht, dass Imam Schafi der Erste war, der die Prinzipien des Usul al-Fiqh (Quellenlehre der islamischen Bestimmungen) niederschrieb (siehe dazu: Al-Bahr al-Muhit). Als Beleg für die Gleichsetzung der Sunna des Propheten mit der Offenbarung des Koran, führte asch-Schafi sämtliche Koranstellen wie diese folgende auf: „Gedenkt stets der Gaben Gottes, des euch herabgesandten Buches und der offenbarten Weisheit“ (2:231). „Er ist es, Der unter den Schriftunkundigen einen Gesandten aus ihrer Mitte erweckt hat, um ihnen Seine Verse zu verlesen und sie zu reinigen und sie die Schrift und die Weisheit zu lehren“ (62:2). In den beiden oben angeführten Koranversen wird unmittelbar nach dem Buch (Koran) bzw. nach der Schrift die Weisheit (arab. hikmati) postuliert. Für asch-Schafi stellt eben diese Weisheit ein Synonym für die Sunna des Propheten (s) dar. Gewiss wird daher die Befolgung der Sunna zur unbestreitbaren Pflicht deklariert: „Gott hat die Befolgung der Offenbarung (Koran) und die Sunna des Propheten zur Pflicht erklärt“. […] Gott hat das Buch erwähnt, dies ist ohne Zweifel der Koran. […] Hier kann nur gesagt werden, dass hier mit der Weisheit nur die Sunna des Propheten gemeint sein kann“ (ar-Risala, S. 50-51, asch-Schafi). Ein gewisser Koranvers soll sogar explizit zum Ausdruck bringen, dass selbst der Prophet von Gott befähigt wurde, Erlaubtes und Verbotenes eigenständig ausführen zu dürfen: „und die das nicht für verboten erklären, was Gott und Sein Gesandter für verboten erklärt haben“ (9:29). Fahreddin ar-Razi (gest. 1209) kann zumindest im aufgeführten Vers, unabhängig vom Wortlaut des Korans, nicht gänzlich ausschließen, eine Option zur Legitimation des Propheten zu sehen, implizite Verbote eigenwillig aufstellen zu dürfen. Ar-Razi schreibt dazu: „Sie erkennen nicht das an, was der Koran und die Sunna des Gesandten für verboten erklärt haben“ (Mefatihul-Gayb, Bd. 11, S. 474, Huzur Yayinevi).

In der langjährigen islamischen Geschichte profilierte sich unteranderem der aus Cordoba stammende Universalgelehrte ibn Hazm (gest. 1064), besonders durch die theologischen Diskurse, die weit über die Landesgrenzen hinweg geführt wurden. Nach ibn Hazm hatte Gott schon seit Beginn der Offenbarung alle Einzelheiten bis ins kleinste Detail im Buch bekundet, da der Koran selbst versichert hat, alles im Buch (Koran) aufgezeichnet zu haben. Als Referenz werden von ibn Hazm die folgenden Koranverse dargelegt: „Nichts haben Wir in dem Buch ausgelassen“ (Koran 6:38) und „Und Wir haben dir das Buch zur Erklärung aller Dinge herniedergesandt“ (Koran16:89) sowie „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gnade an euch vollendet (Koran 5:3). Ähnlich wie bei asch-Schafi hielt auch ibn Hazm die Sunna des Propheten für eine göttliche Offenbarung. Im Koranvers: „noch spricht er (Muhammad) aus Begierde“ (53:3) wird von Gott ausdrücklich erläutert, dass alles wie der Prophet zu seiner Lebzeit gehandhabt hat, auf die Göttliche Offenbarung zurückzuführen sei. Deshalb gliedert ibn Hazm die Offenbarung (wahy) in zwei ergänzende Komponenten, erstens die gelesene Offenbarung (wahy-i-metluv), dem Koran und als zweite führt er die Überlieferten Hadithe des Propheten (Wahy-i-mervi) auf. Somit werden alle authentischen Aussagen und Handlungen des Propheten triebhaft auf denselben Status wie dem des Korans autorisiert und dürfen aus den genannten Gründen auch nicht voneinander separat betrachtet werden (siehe hierzu: ibn Hazm, el-ihkam fi Usuli´l-Ahkam, Beyrut 1980, Bd. 1, S. 96-98 aber auch: Mezhepler Tarihi, S. 616- 630, Muhammad Abu Zahra). Im Hadith-Kompendium von ad-Darimi (gest. 869) wird von Hassan ibn Atiyye (gest. 737) die folgende Aussage überliefert: „Der Erzengel Gabriel hat genauso wie den Koran auch die Sunna herabgesandt“ (Darimi, Mukaddime, Nr. 49). Entgegen dieser Sichtweise weist der Ankaraner Theologe Prof. Ilhami Güler mit Besorgnis darauf hin, dass ausgerechnet mit diesem Überlieferungsmaterial und der daraus resultierten Herangehensweise alle juristischen Merkmale wie die des idschma (Konsens) und qiyas (Analogieschluss) vergöttlicht werden (Sabit Din Dinamik Seriat, S. 183, Ilhami Güler). Somit wird der eigenständige Bezugsrahmen zum Offenbarungstext von Anfang an beschnitten, so dass von einer individuell interpretierten Religiosität ganz zu schweigen wäre. Doch bleibt die Frage noch offen, welche Überlieferungen letztendlich denn genau als göttlich zu bewerten sind. In den großen Hadith-Sammlungen werden nahezu hundert tausende Hadithe registriert. Wenn die Sunna als solche in ihrer Gesamtheit als Offenbarung (wahy) angesehen wird, weshalb werden diese unterschiedlich in ihrer Authentizität bewertet?

In seinem Aufsehen erregenden Buch „Scharia-der missverstandene Gott, geht der Münsteraner Religionspädagoge Prof. Mouhanad Khorchide dieser Problematik umfangreich und detailliert nach und zeigt anhand von Primärquellen, wie prekär die Situation um die Hadithe bestellt sind (siehe „Scharia, der missverstandene Gott, S.99-118). Khorchide wirbt für einen sensiblen und kritischen Umgang mit den Hadithen umzugehen und keinesfalls diese pauschal zu verwerfen. Auch wird nachdrücklich darauf hingewiesen, wie wegweisend Überlieferungen in Bezug auf die Ausführung religiöser Rituale sind: „Diese Ausführungen sollten die Notwendigkeit eines sensiblen und kritischen Umgangs mit den Hadithen unterstreichen, aber keineswegs die Hadithe pauschal verwerfen. Gerade solche Hadithe, die das Ausführen religiöser Rituale betreffen, sind für die Muslime unentbehrlich, da im Koran kaum Details dazu zu finden sind“ (Scharia, der missverstandene Gott, S. 118, Mouhanad Khorchide). Auch der Gründer der Hanafitischen Rechtsschule Abu Hanifa (gest. 767) bemühte sich indessen, sorgfältig und kritisch reflektierend mit dem Überlieferungsmaterial umzugehen. Bekanntlich überlieferte Abu Huraira (gest. 678) die meisten Hadithe im sunnitischen Raum, um genau zu sagen 5374 Hadithe in der Gesamtzahl. Obwohl Abu Huraira eine sonderliche Stellung innerhalb der sunnitischen Welt einnimmt, wird dieser ungeachtet von Abu Hanifa wegen seiner über den Inhalt nicht scharfsinnig nachgedachtes Tradieren sowie leidenschaftlich alles zu überliefern, kritisiert. Der Schüler von Abu Hanifa, asch-Schaibani (gest. 805) überliefert unverhohlen diesen besorgniserregenden Satz von seinem Lehrer: „Abu Huraira hat ohne über den Inhalt genauer zu überlegen, alles Mögliche überliefert, ohne jedoch Kenntnis von an-nasikh und al-mansukh zu besitzen!“ (Quelle: Abu Schame Makdisi, Muhtasar kitab al-muammal li´r-redd ila ´l-amr´il-evvel, Mecmuatu´r-resail el-muniriyye, Bd. 3, S. 33). Abu Dawud (gest. 889) hat in seiner Hadith-Sammlung eine Überlieferung von ibn Abbas (gest. 687) registriert, wonach dieser für die „Koraniten“ (gemeint sind jene, die sich nur auf den Koran beziehen) wie vom Himmel gefallen sei. Gemeint ist die berüchtigte Überlieferung, wonach alles Erlaubte (Halal) und Verbotenes (Haram) nur ausschließlich auf den Koran zu beziehen ist. Kurzum, alles was nicht deutlich vom Koran für verboten oder erlaubt verkündet wird, kann auch den Umständen entsprechend, weder durch die Rechtsgelehrten, noch im Namen der Sunna für absolut erlaubt oder auch nur sanktioniert werden. Daher würden allen Hadithen mit ihren jeweiligen charakterlichen Rechtsbestimmungen der Boden ein für alle Mal entzogen werden: „Gott hat den Propheten entsandt. Das Buch herabgesandt und in diesem das erlaubte und das verbotene mitgeteilt. Das was Er als erlaubt erklärt hat ist auch erlaubt und was Er verboten hat ist verboten. Was aber nicht ausdrücklich mitgeteilt worden ist, dem ist bereits verziehen“ (Sunen Abu Dawud, Bd. 4, S. 561, Hadith, Nr. 3800).

Für die „Koraniten“ stellt bereits Aischa (gest. 678), die Ehegattin des Propheten, den Prototypen schlechthin dar, wenn es darum geht, in Diskrepanzen als Letztere den Koran sprechen zu lassen statt die Überlieferungen. Danach soll Aischa (ra) selbst die im Umlauf befindlichen Überlieferungen durch das Sieb des Korans angewandt haben. Im ältesten und bis heute erhaltenen Schriftensammlung „al-Muwatta“ (der geebnete Pfad) von Malik ibn Anas (gest. 795) wird unteranderem berichtet, dass Aischa (ra) in Streitpunkten den Koran letztendlich als Bezugsquelle offerierte. So wird sinngemäß überliefert: „Als Aischa vorgetragen wurde, dass wegen dem Nachtrauern und Weinen der Angehörigen eines Toten, dieser (der Verstorbene) dadurch zur Vergeltung im Grab bestraft würde, entgegnete Aischa: „Möge Gott Abu Abdurrahman verzeihen, denn dieser lügt nicht, sondern hat entweder den Inhalt der Überlieferung vergessen, oder in ihrer Vollständigkeit vergessen“. Denn als der Prophet eines Tages eine jüdische Familie besuchte und diese um ihren Verstorbenen heftig weinten, entgegnete Muhammad (s): „Ihr weint um ihn, doch im Moment wird der Verstorbene im Grab bestraft“. Abschließend sagte Aischa (ra): „Genügt euch denn nicht der Koran? Kein Sünder wird die Last des anderen tragen“ und deutete als Referenz den folgenden Koranvers 35:18 an, um aufzeigen zu können, dass nicht allein wegen des Trauerns der Familienangehörigen des Verstorbenen, dieser deshalb als Vergeltung zusätzlich im Grab bestraft wird: „Kein Sünder trägt die Last eines anderen. Wenn ein sündenbeladener Mensch einen zum Mittragen holen könnte, würde er ihm nichts abnehmen können, auch wenn es sich um einen Blutsverwandten handelt. Du kannst nur diejenigen warnen, die ihren Herrn im Verborgenen fürchten und die das Gebet verrichten. Wer sich läutert, läutert sich zu seinem eigenen Vorteil. Zu Gott führt die endgültige Heimkehr“ (al-Muwatta, Bd. 1, S. 393-393, Beyan Yayinlari. Buhari, Bd. 2, S. 80-81. Muslim, Bd. 2, S. 638-644. Siehe aber auch: az- Zarkaschi, die Kritik von Aischa an die Gefährten des Propheten in el-Icabe li iradi ma´stedrekethu Aise ala´s-sahabe, S. 39).

Dr. Murad Wilfried Hofmann wies bereits in seinem Buch „Der Islam im 3. Jahrtausend“ auf die Herausforderung und  der Problematik für die Muslime im 21. Jahrhundert hin. Die angeführten sechs Punkte jedoch sind bis heute weitestgehend ungeklärt: • Sind Koran und Sunna beide Offenbarungen (wahy), oder ist die Sunna nur inspirierte (ilham) Rechtsleitung? • Kann die Sunna den Koran abändern (derogieren)? Kann der Koran die Sunna abändern? • Sind Sunna und Hadith identisch, oder gibt es neben den schriftlich festgehaltenen Traditionen (Hadith) noch eine >lebendige<, ohne Schriftform weitergegebene Sunna der frühen islamischen Gemeinde? • Kann ein Hadith verworfen werden, obwohl seine Überliefererkette in Ordnung zu sein scheint? • Wenn ein Hadith aus Gründen seines Inhalts (matn) verworfen werden soll, welches sind die dafür zulässigen Kriterien (Vernunft; Freiheit von Widersprüchen; historische oder kontextuelle Gründe)? • Ist die gesamte Sunna moralisch bindend? Sind Traditionen rechtlicher Natur notwendig zeitlos und weltweit bindend? „Beim Durchdenken dieser Fragen könnte einem schwindlig werden – auch dann, wenn man nicht wüsste, dass die Zukunft des Islam im 3. Jahrtausend davon wesentlich betroffen ist“ (Der Islam im 3. Jahrtausend, S. 215-216, Verlag Diederichs).

ÜBER DEN AUTOR

Ecevit Polat

10 Kommentare

  • Salamunalaikum!

    Da weiß ich echt nicht wo ich Anfangen soll. Mal hinten:

    Ich kenne keine(!) koranitische Publikation die Aisha als Beleg anführt. Woher hast Du das bezogen?

    Wieso wird nicht erwähnt, dass Shafi sich explizit der Argumentation gegen die Ablehnung der Ahadith beschäftigt hat? Es wird suggeriert, dass diese Meinung erst in Indien entstand. Da aber bereits Shafi dagegen versuchte zu argumentieren ist diese Aussage fehlerhaft.

    Näheres zur Historie der Koraniten und der Kritik an den Ahadith kann man in diesem Buch nachlesen oder sich hier anhören:

    http://www.amazon.de/Hadith-Scripture-Discussions-Authority-Traditions/dp/0230605354
    http://www.youtube.com/watch?v=Uf-6OJg7krM

    Als pdf: http://ebooks.rahnuma.org/religion/hadith/Hadith-As-Scripture-Aisha-Musa.pdf

    Die koranitische Sichtweise wird hier im Prinzip gar nicht und da wo irreführend dargelegt. Mir ist ohnehin nicht ganz klar, was Koraniten bei der Textüberschrift hier verloren haben. Da es aer nun mal eben zur Sprache kommt ergänze ich den Text nun um Links zu Texten mit koranitischen Ausführungen:

    http://forum.meine-islam-reform.de/index.php?topic=754.0

    wa salam

  • Selam

    Ich kann Andreas nur zustimmen.

    Die Argumente die der Autor hier gibt sind alle bekannt und von Nurkoraniten auch hinreichend erklärt

    „„Eine weitere Besonderheit der Sunna ist, dass es viele Situationen gab, wo der Prophet die Offenbarungen erläutern oder ergänzen musste.“

    69:43-47:Er ist (vielmehr als Offenbarung) vom Herrn der Menschen in aller Welt (al-`aalamuun) herabgesandt.
    Wenn er (eigenmächtig irgendwelche) Aussagen gegen uns aus der Luft gegriffen hätte (wa-lau taqauwala `alainaa ba`da l-aqaawieli),
    würden wir ihn bei der Rechten fassen
    und ihm hierauf die Schlagader durchhauen,
    und keiner von euch könnte (uns) vor ihm (und dieser seiner Bestrafung) zurückhalten.

    auch dazu Sure 12:111 und 16:89 die klar sagen, das der Koran komplett ist und detailliert (11:1 und 6:114)

    „wo der Prophet die Offenbarungen erläutern oder ergänzen musste. Z. B. in Bezug auf das Gebet“

    Die Koraniten haben dazu eine klare Richtlinie – man kann nur aus dem Koran heraus beten.

    Dazu folgende Links:

    http://meine-islam-reform.de/index.php/artikel/fiqh/113-gebetkoran.html#comment-637

    http://www.alrahman.de/kontaktgebete-salah-gemaess-koran-allein/

    Übrigens sogar Yasar Nuri Öztürk sagt, dass die Gebetsform nicht bindend ist (obwohl er die Sunna nicht ablehhnt)

    „Als Nachweis für die Autorisierung der Sunna gibt Özdil die folgenden Koranstellen an: „Im Gesandten Gottes habt ihr doch ein schönes Beispiel“ (Koran 33:21) “

    im Koran steht (ganzer Satz):

    Im Gesandten Gottes habt ihr doch ein schönes Beispiel (alle haben in ihm ein schönes Beispiel) die auf Gott hoffen und sich auf den jüngsten Tag gefaßt machen und Gottes ohne Unterlaß (w. viel) gedenken.

    Hier wird der Bezug auf Gott genommen und soll nicht die Sunna meinen.

    „und weiter „Was der Gesandte euch nun gibt, das nehmt an; und was er untersagt, dessen enthaltet euch! (Koran 59:7, Was ist Islam, S. 25). „

    Auch das relativiert sich sofort aus dem Kontext:

    Was Gott seinem Gesandten von den Bewohnern der Städte (als Beute) zugewiesen hat, gehört Gott und seinem Gesandten, des weiteren (w. und) den Verwandten (w. dem Verwandten) den Waisen, den Armen und dem, der unterwegs ist (oder: dem, der dem Weg (Gottes) gefolgt (und dadurch in Not gekommen) ist; w. dem Sohn des Wegs). (Es soll dem Gesandten vorbehalten sein und von ihm verteilt werden) damit es nicht (als zusätzlicher Besitz) unter denen von euch umläuft, die (schon) reich sind. Was der Gesandte euch nun (aus diesem seinem Verfügungsfonds) gibt, das nehmt an! Aber verzichtet auf das, was er euch verwehrt! Und fürchtet Gott! Er verhängt schwere Strafen.

    Hier wird deutlich das es in diesem Vers um die zu vergebenden Güter geht und nicht einfach was der Prophet erlaubt und verbietet. Und wir müssen hier klar sehen das hier vom GESANDTEN die Rede ist und dessen Aufgabe ist NUR die Übermittlung der Schrift also Koran wie es zigfach im Koran steht. (13:40, 16:35, 16:82, 24:54, usw)

    „Bemerkenswerterweise schildert der türkische Koranexeget Mustafa Islamoglu, dass insbesondere die unkonventionelle Grundhaltung, die Sunna komplett zu leugnen, erst in dem damals kolonisierten Indien als eine bestimmte Reformbewegung hervorgetreten sei. „

    Auch das stimmt so überhaupt nicht Imam Shafi (150 H.) hat sich in seiner zeit schon mit Koraniten auseinandergesetzt.

    „Bereits Imam Al-Shafi schrieb ein Buch, in dem er sich mit den Argumenten derer beschäftigte, die sie Ahadith verneinten. Dabei handelt es sich um das Buch „Kitab Jima al-ilm“. „

    http://meine-islam-reform.de/index.php/artikel/ahadith/726-1400-jahre.html

    Auch im ältesten Fikhbuch der Welt „Ar Risala“ von Imam Shafi geht er auch auf Fragen ein, die nur Nurkoarniten hätten stellen können (gebe gerne Quellen bei Bedarf)

    „„Er ist es, Der unter den Schriftunkundigen einen Gesandten aus ihrer Mitte erweckt hat, um ihnen Seine Verse zu verlesen und sie zu reinigen und sie die Schrift und die Weisheit zu lehren“ (62:2). „

    Im Koran wird Weiseiht immer nur mit dem Koran in Verbindung gebracht. Darüber hinaus muss man wissen, das das Wort „und“ im Koran nicht automatisch die Deutsche Übrsetzung bedeuten muss sondern sich ergänzt. Und selbst wenn man Weisheit und Schrift so wie der Autor versteht muß man nicht zwangsläufig auf eine Sunna heraus. Denn der Prophet musste das Buch lesen /offenbart bekommen über den Koran um die Weisheit zu BEKOMMEN

    http://meine-islam-reform.de/index.php/artikel/ahadith/928-hikma-weisheit.html

    widerrum würde die Auslegung des Autors mit anderen Versen kollidieren die dem Koran Vollständigkeit attestieren

    „„und die das nicht für verboten erklären, was Gott und Sein Gesandter für verboten erklärt haben“ (9:29).“

    Der Autor nimmt hier einen Vers der so seine Meinung angeblich untertsützt – man muß aber auf den ganzen Koran schauen und dort wird klar das so eine Interpretation dem Kontext nicht gerecht wird. Denn im Koran steht mehrfach das dem Gesandten NUR (!) die Übermittlung auferlegt ist – dies wird auch auf ALLE Gesandten erweitert (Quellen dazu aus dem Koran kann ich gerne geben)

    im Koran steht nämlich auch:

    33:36:Und weder ein gläubiger Mann noch eine gläubige Frau dürfen, wenn Allah und sein Gesandter eine Angelegenheit (die sie betrifft) entschieden haben, in (dieser) ihrer Angelegenheit (frei) wählen. Wer gegen Allah und seinen Gesandten widerspenstig ist, ist (damit vom rechten Weg) offensichtlich abgeirrt.

    Hier wird keiner auf die Idee kommen, dass der Prophet mit Gott gleichhoch eine Angelgenheit „ausdiskutiert“ hat sondern das Gott hier dem Gesandten offenbarte.

    Man muß also den Vers so auffassen, das was Gott sagt auch der Gesandte sagt und in dieser Position Gott im Diesseits vertritt. Eine andere Interpretation kann garnicht in Frage kommen da es sonst mit anderen Versen kollidiert.

    Jetzt gebe ich Verse an, die klar dem Koran die Autorität geben:

    6:114:Soll ich mir denn einen anderen Schiedsrichter wünschen als Gott, wo er es doch ist, der die Schrift, klar auseinandergesetzt, zu euch herabgesandt hat?

    (!) Entscheide zwischen ihnen nach dem, was Gott (dir) herabgesandt hat, und folge nicht ihrer (persönlichen) Neigung! (!) (5:49)

    Wünschen sie sich (etwa) die Entscheidungsweise des Heidentums? Wer könnte für Leute, die (von der Wahrheit) überzeugt sind, besser entscheiden als Gott? (5:50)

    16:89:

    Und am Tag (des Gerichts) da wir in jeder Gemeinschaft einen Zeugen aus ihrer eigenen Mitte gegen sie auftreten lassen, und wir dich als Zeugen über die da (d.h. über deine ungläubigen Zeitgenossen) bringen! Und wir haben die Schrift auf dich hinabgesandt, um alles (was irgendwo umstritten ist) klarzulegen, und als Rechtleitung, Barmherzigkeit und Frohbotschaft für die, die sich (uns) ergeben haben.

    12:111:

    Im Bericht über sie liegt fürwahr ein Grund zum Nachdenken für diejenigen, die Verstand haben. Und es (oder: er, d.h. der Koran) ist keine Geschichte, die aus der Luft gegriffen (w. ausgeheckt) wäre. (Es bzw. er ist) vielmehr eine Bestätigung dessen, was (an Offenbarung) vor ihm da war, und setzt alles (im einzelnen) auseinander eine Rechtleitung und Barmherzigkeit für Leute, die glauben.

    Zu Hadithen:

    7:185:An was für eine weitere Verkündigung wollen sie denn glauben (nachdem sie diese koranische Offenbarung abgelehnt haben)?

    29:51:Genügt es ihnen denn nicht, daß wir die Schrift auf dich herabgesandt haben, damit sie ihnen verlesen wird? Darin liegt (ein Erweis unserer) Barmherzigkeit und eine Mahnung für Leute, die glauben.

    45:6:Das sind die Verse Gottes.Wir tragen sie dir vor, gemäß der Wahrheit. An welchen Bericht wollen sie denn glauben – nach Gott und seinen Zeichen?

    Und was wenn es um Detailfragen im Islam ging?

    5:101:Ihr Gläubigen! Fragt nicht nach Dingen, die, wenn sie euch kundgetan werden, euch leid tun, und die, wenn ihr zu der Zeit, da der Koran herabgesandt wird (d.h. wenn eine Offenbarung erfolgt) nach ihnen fragt, euch (ohnedies?) kundgetan werden! Gott hat sie (vorerst?) nicht angerechnet. Er ist mild und bereit zu vergeben.

    Ich habe mich bewusst kurz gefasst es gibt noch viel mehr Verse

    LG Eddy

  • Ergänzung:

    „Im Gesandten Gottes habt ihr doch ein schönes Beispiel (alle haben in ihm ein schönes Beispiel) die auf Gott hoffen und sich auf den jüngsten Tag gefaßt machen und Gottes ohne Unterlaß (w. viel) gedenken.

    Hier wird der Bezug auf Gott genommen und soll nicht die Sunna meinen.“

    Hier ist vom GESANDTEN die Rede und nicht der Prophet als Mensch.

    und noch ein Vers der mir besonders wichtig erscheint zu meinem ersten Argument oben:

    [zu:„Eine weitere Besonderheit der Sunna ist, dass es viele Situationen gab, wo der Prophet die Offenbarungen erläutern oder ergänzen musste.”]

    10:15:Sag: Ich darf ihn nicht von mir aus abändern. Ich folge nur dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wird. Wenn ich gegen meinen Herrn widerspenstig bin, habe ich die Strafe eines gewaltigen Tages zu fürchten.

  • Allah hat die beste Botschaft offenbart, ein Buch mit gleichartigen, sich wiederholenden (Versen), vor dem die Haut derjenigen, die ihren Herrn fürchten, erschauert. Hierauf werden ihre Haut und ihr Herz weich (und neigen sich) zu Allahs Gedenken hin. Das ist Allahs Rechtleitung. Er leitet damit recht, wen Er will. Und wen Allah in die Irre gehen läßt, der hat niemanden, der ihn rechtleitet.
    Sure 39 Vers 23, glaube dieser Vers passt dazu.

  • Selam Andreas,

    Andreas@: Ich kenne keine(!) koranitische Publikation die Aisha als Beleg anführt. Woher hast Du das bezogen?

    Nun:
    Die Koraniten (el-kur´aniyyun) beziehen-zumindest im türkischen Kontext- in Diskursen gegen Hadith Befürwortern auf diese Überlieferungen um Aisa und anderen Prophetengefährten, um dadurch die Legitimation der Hadithe zu entsakralisieren. 1988 gründeten die Koraniten in der Türkei selbst eine eigen monatliche Zeitschrift mit dem Namen „Kalem“. Die Autoren dieser Zeitschrift wie Ali Baltas, Mehmet Yasar Soyalan, Mehmet Akif Ersin und Süleyman Kalkan bezogen ihre grundlegende Kritik an Hadithe, nicht zu letzt an Aisa, Omar und anderen Gefährten.
    Ihre strukturelle Argumentationsstrategie wurde eingehend von Prof. Mustafa Öztürk in „Meal Kültürümüz“ untersucht (S. 77-104, 2 Auflage 2011).

    Andreas@: „Wieso wird nicht erwähnt, dass Shafi sich explizit der Argumentation gegen die Ablehnung der Ahadith beschäftigt hat? Es wird suggeriert, dass diese Meinung erst in Indien entstand. Da aber bereits Shafi dagegen versuchte zu argumentieren ist diese Aussage fehlerhaft“.

    Vielleicht mein Mustafa Islamoglu mit seiner Aussage, dass diese Bewegung erst ab diesem Zeitpunkt ihren Höhepunkt erreicht hatte: „Bemerkenswerterweise schildert der türkische Koranexeget Mustafa Islamoglu, dass insbesondere die unkonventionelle Grundhaltung, die Sunna komplett zu leugnen, erst in dem damals kolonisierten Indien als eine bestimmte Reformbewegung hervorgetreten sei“.

    Wer waren die Gegner von Imam Schafi? Und welche Argumente verwendeten diese denn? Wäre um eine Aufklärung erfreut.

    • Freilich kann man die Ahadith mit Ahadith kritisieren. Mir nur neu, dass man Aisha benutzt. Varianten mit Umar sind gängig. aber all das ist nicht der Kern der Kritik sondern nur eine Randnotiz. In ller Regel werden Ahadith mittels Koranversen abgelehnt. Das fehlt hier völlig.

      Deine Fragen werden in dem Link beantwortet. In Kürze:

      Schriften sind nicht erhalten, Gegnernamen nennt Shafi keine, er wendet sich ein eine größere Gruppe, die er auch nicht näher benennt. Ihr eigen ist nur, dass Ahadith verworfen werden. Er unterscheidet diese zu einer Gruppe, die teilweise Ahadith verwerfen.

      Die Frage nach deren Argumenten geht in die falsche Richtung, denn Shafi sammelt Argumente für die Nutzung der Ahadith. Man muss ja nun nicht belegen, dass man etwas nicht braucht, sondern dass man etwas braucht.

      Man kann jedoch herauslesen, dass der Konflikt sich auch um die rechte Interpretation der relevanten Verse drehte, wenngleich Shafi nur seine eigene Interpretation anführt andere jedoch verschweigt. Diese sind jedoch in anderen Schriften erhalten. Detailliert steht das alles wie gesagt in dem verlinkten Buch.

      • Das Aisa und andere Gefährten mittels zur Hadith-Kritik, in die jeweiligen Diskursen von „Koraniten“ im 20. Jahrhundert zur Argumentation für ihre Sichtweise mit eingeführt wurden, ist ein Phänomen, der weit über die Grenzen der Türkei hinaus geht.
        Man denke dabei an die hoch brisante Theologische Auseinandersetzungen zwischen den pro-und anti-Hadithbewegung in Ägypten.In seiner Dissertation „The Authenticity of the Tradition Literature; Discussion in modern Egypt“, schildert Prof. Gautier Herald Juynboll mit welchen Methoden die beiden Lagern arbeiteten. Dabei wendeten die „Koraniten“ besonders die Kritik von Aisa an, wenn es darum ging, die Authentizität der Überlieferungen in Frage zu stellen. Natürlich steht Aisa dabei nicht allein, es werden noch andere Persönlichkeiten aufgeführt, wie z. B: Ali, Omar, Abu Hanifa und Ibrahim en-Nehai.

  • Selam

    zu dem Artikel insgesamt:

    Der Autor hat hier ziemlich gut die Gegensätze zwischen Nurkoraniusmus und der Befürworter einer göttlichen Sunna entgegengestellt und auch zum Nachdenken angeregt am Ende. Sein Artikel ist eine Bereicherung und Anregung zu einer sehr wichtigen Diskussion. Ich habe mich bei meinen vorherigen Kommentaren ehrlich gesagt nur auf die Nurkorankritik bezogen. Das wird dem Gesamttext aber nicht gerecht.

    LG Eddy

  • Der Artikel ist super. Im Zeitalter wo die Muslime leider nicht mehr den Unterschied zwischen eine Offenbarung und Überlieferung machen, kommt dieser Artikel genau richtig. Die Fragen von Murad Hofmann runden diesen Beitrag am Ende richtig ab. Danke!!

  • Nirgendswo im Koran wird gesagt das man an Hadithe glauben soll oder das Allah uns nach diesen befragen wird.. ganz im gegenteil –>

    Abdullah Yusuf Ali:
    43.44 – The (Quran) is indeed the Message, for thee and for thy people; and soon shall ye (all) be brought to account.

    43:43-44
    Also halte denn an dem fest, was dir offenbart worden ist; denn du bist auf dem geraden Weg. Und es ist wahrlich eine Ermahnung für dich und für dein Volk, und ihr werdet zur Rechenschaft gezogen werden.

    6/148-149
    Sag: Habt ihr (irgendein) Wissen, das ihr uns vorbringen könnt? Ihr folgt ja nur MUTMAßUNGEN, und ihr stellt nur Schätzungen an.

    Sag: Allah hat das überzeugende Beweismittel. Wenn Er gewollt hätte, hätte Er euch fürwahr allesamt rechtgeleitet.

    Hadithe sind nur MUTMAßUNGEN…

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